B. Allgemeine Bedingungen für Präsenzveranstaltungen

30.06.2020

§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der Union Betriebs-GmbH, Egermannstraße 2, 53359 Rheinbach (im Folgenden: UBG) abgeschlossenen Verträge für Präsenzveranstaltungen, welche die UBG erbringt.

§ 2 Anmeldung
(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung der UBG ist online über die Webseite der UBG, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax möglich.
(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Soweit die Anmeldung für die gewünschte Veranstaltung berücksichtigt werden kann und die Präsenzveranstaltung noch über freie Plätze verfügt, erhält der Teilnehmer per E-Mail eine Anmeldebestätigung.
(3) Wird für die jeweilige Veranstaltung nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht, so hat die UBG gem. § 4 das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Kann die Anmeldung für die gewünschte Veranstaltung mangels freier Plätze nicht berücksichtigt werden, informiert die UBG den Teilnehmer hierüber und weist ggf. auf alternative Veranstaltungen oder Termine hin.
(5) Wurde die erforderliche Mindestteilnehmeranzahl der jeweiligen Veranstaltung erreicht, so versendet die UBG vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine Durchführungsbestätigung. Mit dieser Bestätigung wird dem Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung garantiert.
(6) Änderungen bezüglich der Anmeldedaten hat der Teilnehmer der UBG bis spätestens eine Woche vor Beginn der Präsenzveranstaltung mitzuteilen. Geht die Mitteilung später ein, hat der Teilnehmer ggf. hieraus entstehende Mehrkosten zu tragen.

§ 3 Teilnahmegebühr
(1) Die Teilnahmegebühr ist der Ankündigung der Schulung zu entnehmen. Der dort genannte Betrag umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung und alle weiteren Leistungen der UBG im Rahmen der gebuchten Veranstaltung (Tagungsunterlagen, Pausengetränke etc.). Prüfungen sind nur dann in der Teilnahmegebühr enthalten, wenn diese nicht in Form von gesondert zu entrichtenden Prüfungsgebühren aufgeführt sind. Übernachtungs- und Reisekosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.
(2) Die Teilnahmegebühr versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Der in der Rechnung der UBG ausgewiesene Betrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

§ 4 Durchführung der Veranstaltung, Rücktritt durch die UBG
(1) Die Veranstaltung wird von qualifizierten Referenten vorbereitet und durchgeführt. Der Teilnehmer hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem oder der angekündigten Referenten geleitet wird.
(2) Die UBG haftet nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen bzw. des Veranstaltungsinhalts, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der UBG oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die UBG leistet dem Teilnehmer ferner keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund seiner Teilnahme.
(4) Die UBG ist berechtigt, die Veranstaltung wegen Verhinderung des Referenten oder Schließung der Veranstaltungsräume räumlich und / oder zeitlich zu verlegen oder das Programm der Veranstaltung zu ändern. Die Rechte des Teilnehmers bei einer solchen Änderung sind in § 5 Ziff. 3 geregelt.
(4) Kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche die UBG nicht zu vertreten hat (z. B. Verhinderung des Referenten, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Schließung der Veranstaltungsräume), ganz oder teilweise nicht stattfinden, ist die UBG berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
(5) Im Falle eines Rücktritts durch die UBG, wird dem Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern die UBG die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer
(1) Der Teilnehmer ist berechtigt, von diesem Vertrag bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurückzutreten. Die Erklärung ist schriftlich, per Telefax oder E-Mail gegenüber der UBG an folgende Kontaktdaten zu richten: Union Betriebs-GmbH, Egermannstraße 2, 53359 Rheinbach, Telefax 02226 802-111, E-Mail: info [at] ubgnet.de. Ist der Rücktritt fristgerecht erfolgt, erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück.
(2) Geht eine Rücktrittserklärung später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der UBG ein oder nimmt der Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teil, so hat die UBG Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung.
(3) Der Teilnehmer ist darüber hinaus bei einer wesentlichen Änderung von Zeit, Ort oder Inhalt der Veranstaltung berechtigt, innerhalb von einer Woche nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung von dem Vertrag zurückzutreten. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere dann vor, wenn die Veranstaltung nicht an dem angekündigten Tag oder in der angekündigten Stadt stattfindet. Der Wechsel eines Referenten stellt dagegen keine wesentliche Änderung dar. Im Fall des Rücktritts erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern die UBG die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.
(4) Gegebenenfalls bestehende gesetzliche Widerrufsrechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

§ 6 Hausordnung, Anreise, Unterkunft
(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hausordnung und Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltung stattfindet, sowie etwaige Rauchverbote zu beachten. Auf Wunsch wird die UBG diese dem Teilnehmer zusenden.
(2) Die Buchung einer etwaigen Anreise und Unterkunft hat der Teilnehmer selbst zu besorgen. Die UBG informiert den Teilnehmer auf Wunsch über Unterkunftsmöglichkeiten.

§ 7 Haftung
(1) Die UBG haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die UBG, sofern eine Pflicht verletzt ist, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich ist („Kardinalpflicht“). Kardinalpflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der UBG.
(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Teilnehmers beträgt ein Jahr, soweit der Beginn der Frist von der Kenntnis des Teilnehmers abhängig ist; in den übrigen Fällen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
(5) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Abs. (1) bis (4) unberührt. Schadensersatzansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens unterfallen nicht der Regelung des Abs. (4).

§ 8 Urheberrecht
Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch die UBG und den Referenten vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Ein Mitschnitt der Veranstaltung, z.B. auf Ton- oder Videobändern, ist nicht zulässig.

§ 9 Information zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info [at] ubgnet.de
Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG:
Die UBG ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers wird hiermit widersprochen.
(3) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Rheinbach.

 

Rheinbach, Mai 2020