Datenschutz endet nicht bei Abgeordneten & Parlamenten
Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 09.07.2020, C272/19, klargestellt, dass der Petitionsausschuss des Hessischen Landtages „insoweit, als dieser Ausschuss allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet, als ‚Verantwortlicher‘ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Verordnung 2016/679 einzustufen“ ist. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass der Petitionsausschuss die Auskunftsanfrage des Petenten nach Artikel 15 DSGVO bearbeiten musste.
Der Europäische Gerichtshof stellt damit klar, dass die von einem solchen Ausschuss vorgenommene...