Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 GELTUNGSBEREICH
§ 2 VERTRAGSPARTNER
§ 3 VERTRAGSSCHLUSS
§ 4 PREISE, ZAHLUNG UND LIEFERUNG
§ 4.1 PREISE
§ 4.2 ZAHLUNG
§ 4.3 LIEFERUNG UND LIEFERFRIST
§ 5 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
§ 6 NUTZUNGSRECHTE UND -BESCHRÄNKUNGEN
§ 7 GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE
§ 8 EIGENTUMSVORBEHALT
§ 9 RECHTE AN GRAFISCHEN LEISTUNGEN
§ 10 HAFTUNGSUMFANG UND SCHADENSERSATZ
§ 11 GEWÄHRLEISTUNG
§ 12 DATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG
§ 13 LOYALITÄTSVERPFLICHTUNG
§ 14 WERBUNG
§ 15 WIDERRUFSRECHTE BEI VERBRAUCHERVERTRÄGEN
§ 16 INFORMATIONEN ZUR ONLINE-STREITBEILEGUNG GEM. ART. 14 ABS. 1 ODR-VO
§ 17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen (nachfolgend „AGB“), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung, finden Anwendung auf sämtliche Lieferungen und Leistungen, die die UBG gegenüber ihren Kunden erbringt oder ihnen zur Verfügung stellt.

(2) Die Auftraggeber der UBG können Verbraucher oder Unternehmer sein.

a) „Verbraucher“ ist i. S. d. § 13 BGB jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

b) „Unternehmer“ ist i. S. d. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Die Angebote der UBG richten sich auch insbesondere an Verbände und Vereinigungen politischer Parteien. Politische Parteien sind regelmäßig nichtrechtsfähige Vereine. Gem. § 54 BGB finden die Vorschriften über die Gesellschaft auf sie Anwendung.

(4) Es bestehen keine mündlichen Individualvereinbarungen zwischen den Parteien. Ausschließlich diese dem Vertrag zugrundeliegenden AGB beanspruchen Geltung. AGB des Auftraggebers, die diesen entgegenstehen, sind nicht anwendbar. Ferner gilt dies auch, wenn die UBG den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widerspricht.

(5) Sofern die UBG für etwaige vertragliche Leistungen weder Lizenzen noch Eigentums- oder Nutzungsrechte innehat, beanspruchen zusätzlich auch die Allgemeinen Geschäfts-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen des entsprechenden Rechteinhabers Gültigkeit. Auf Anfrage des Auftraggebers werden die jeweiligen Bedingungen des entsprechenden Rechteinhabers – in der Regel des Herstellers – von der UBG zur Verfügung gestellt. Widersprechen die Bedingungen denjenigen der UBG, so gehen die Bedingungen der UBG vor.

(6) Jeder Auftraggeber, der Verbraucher ist, ist berechtigt, das Angebot nach Maßgabe der besonderen Widerrufs- und Rückgabebelehrung zu widerrufen und die Ware zurückzusenden, sofern es sich um versandfähige Gegenstände handelt.

 

§ 2 VERTRAGSPARTNER

Vertragspartner des Auftraggebers ist die Union Betriebs-GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Jonathan Schreyer, Frank Stuch, Egermannstraße 2 in 53359 Rheinbach, Deutschland.

 

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS

(1) Sofern im jeweiligen Angebot der UBG nicht ausdrücklich abweichend bestimmt, sind Angebote der UBG grundsätzlich freibleibend.

(2) Die UBG präsentiert den Auftraggebern unter anderem auf der Domain https://www.ubg365.de/ verschiedene entgeltliche Leistungen und Waren.

(3) Die Bestellung des Auftraggebers ist ein bindendes Vertragsangebot. Dieses Angebot gem. § 145 BGB kann die UBG innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen (Montag bis Freitag) durch schriftliche Auftragsbestätigung im Sinne von § 147 BGB annehmen.

(4) Sonstige Besonderheiten den Vertragsschluss betreffend sind im Zweifel den dem Einzelvertrag zugrundeliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen zu entnehmen.

 

§ 4 PREISE, ZAHLUNG UND LIEFERUNG

§ 4.1 PREISE

(1) Die Vergütung der vertragsgegenständlichen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot der UBG.

(2) Alle durch die UBG in einer Aufstellung genannten bzw. einzelvertraglich vereinbarten Preise enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

(3) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist, gelten die Preise ab Geschäftssitz der UBG in Rheinbach (ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe). Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Versandkosten trägt der Auftraggeber, sofern er das Werk nicht vom Geschäftssitz der UBG abholt.

(4) Bei Beauftragung von Drittunternehmen zur Erbringung der vereinbarten Leistung, wird ein Kostenaufschlag in Höhe von 15% berechnet, um die zusätzlichen Kosten abzudecken.

(5) Grafische Leistungen und der Druckservice sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten wie die Erstellung von Entwürfen, welche die UBG für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(6) Die UBG ist darüber hinaus berechtigt, Entgelte entsprechend der Preissteigerung des jeweiligen Verbraucherpreisindexes oder eines an seine Stelle tretenden Index einmal jährlich innerhalb der ersten drei Monate des jeweils folgenden Kalenderjahres anzupassen.

 

§ 4.2 ZAHLUNG

(1) Der Auftraggeber kann zwischen verschiedenen Zahlungsarten wählen:

a) Vorkasse: Die UBG nimmt die Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail innerhalb von zwei (2) Tagen an, in welcher dem Auftraggeber die Bankverbindung genannt wird.

b) PayPal Plus: Im Rahmen des Zahlungsdienstes PayPal Plus bietet die UBG verschiedene Zahlungsmethoden als PayPal Services an. Nach Abgabe der Bestellung wird der Auftraggeber auf die Website des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort kann er die Zahlungsdaten angeben und die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigen.

• Wenn der Auftraggeber die Zahlungsart „PayPal” gewählt hat, muss er sich, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, dort registriert haben bzw. sich erst registrieren und mit den Zugangsdaten legitimieren. Die Zahlungstransaktion wird von PayPal unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhält der Auftraggeber beim Bestellvorgang.

• Wenn der Auftraggeber die Zahlungsart „Kreditkarte” gewählt hat, muss er sich, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registrieren. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung und nach der Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber vom Kreditkartenunternehmen auf Aufforderung von PayPal durchgeführt und die entsprechende Karte belastet. Weitere Hinweise erhält der Auftraggeber beim Bestellvorgang.

• Wenn der Auftraggeber die Zahlungsart „Lastschrift” gewählt hat, muss er sich, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registrieren. Mit der Bestätigung der Zahlungsanweisung erteilt er PayPal ein Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung wird der Auftraggeber von PayPal informiert (sog. Prenotification). Unter Einreichung des Lastschriftmandates unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung fordert PayPal die Bank des Auftraggebers zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durchgeführt und das Konto des Auftraggebers belastet. Weitere Hinweise erhält der Auftraggeber beim Bestellvorgang.

• Wenn der Auftraggeber die Zahlungsart „Rechnung” gewählt hat, muss er sich, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registrieren. Nach erfolgreicher Adress- und Bonitätsprüfung und Abgabe der Bestellung tritt die UBG ihre Forderung an PayPal ab. Der Auftraggeber ist in diesem Fall PayPal gegenüber zahlungspflichtig. Für die Zahlungsabwicklung über PayPal gelten – ergänzend zu den AGB der UBG – die AGB und die Datenschutzerklärung von PayPal. Weitere Informationen und die vollständigen AGB von PayPal zum Rechnungskauf finden Sie hier: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/pui-terms?locale.x=de_DE.

c) Sofort by Klarna: Nach Abgabe der Bestellung wird der Auftraggeber auf die Website des Online-Anbieters Sofort GmbH weitergeleitet, wo der Auftraggeber die Zahlungsanweisung bestätigt. Um den Rechnungsbetrag über die Sofort GmbH bezahlen zu können, muss der Auftraggeber über ein für Online-Banking freigeschaltetes Bankkonto verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung an die UBG bestätigen. Weitere Hinweise erhält der Auftraggeber beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von der Sofort GmbH durchgeführt und das entsprechende Konto belastet.

(2) Die Zahlung des Entgelts hat in anderen Fällen als der Online-Bestellung ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.

(3) Der in der Rechnung der UBG ausgewiesene Betrag ist ohne Abzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

(4) Der Auftraggeber stimmt zu, dass ihm die Rechnung elektronisch per E-Mail übermittelt wird, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(5) Im Falle des Zahlungsverzuges ist die UBG zur Sperrung von etwaigen Zugängen zu den vereinbarten Leistungen berechtigt. Ferner ist die UBG berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe von acht (8) % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände wie beispielsweise Inkassospesen und sonstige zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen.

(6) Zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung berechtigen den Auftraggeber nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber des Weiteren nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis wie die Forderungen der UBG beruht.

 

§ 4.3 LIEFERUNG UND LIEFERFRIST

§ 4.3.1 Nationaler Versand

Es bestehen folgende Lieferbeschränkungen:

(1) Die UBG liefert nur an Auftraggeber, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in Deutschland haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt die UBG die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach eigenem billigem Ermessen.

(3) Die UBG schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen, zufälligem Untergang, Beschädigungen oder Verlust nicht verantwortlich. Sofern die UBG nur die Versendung schuldet, geht die Gefahr mit der Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Ist der Auftraggeber Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, Beschädigung oder Verlustes der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem die Ware dem Auftraggeber durch das Transportunternehmen übergeben wird oder sich der Auftraggeber in Annahmeverzug befindet.

(4) Der Auftraggeber hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

§ 4.3.2 Internationaler Versand

(1) Im Falle der Versendung von Waren in das Ausland ist die UBG nicht verpflichtet, die Waren zur Ausfuhr und / oder Einfuhr freizumachen, Einfuhrzölle zu zahlen oder Einfuhrzollformalitäten zu erledigen.

(2) Die zur Ausfuhr und Einfuhr notwendigen Formalitäten und Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

(3) Der Auftraggeber ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass durch die Versendung geltendes Recht des Lieferlandes und des Bestimmungslandes nicht verletzt wird.

§ 4.3.3 Fristen für den Versand, Abverkauf, Teillieferungen, Verfügbarkeit

(1) Von der UBG angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, vorherige Kaufpreiszahlung vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf).

(2) Sämtliche von der UBG bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Fristen für den Versand der Ware beginnen,

a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten).
b) wenn Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des zugrundeliegenden Vertrages.

(3) Für die Einhaltung des Versandtermins ist der Tag der Übergabe der Ware durch die UBG an das Versandunternehmen maßgeblich. Eine von der UBG genannte Versanddauer, d. h. der Zeitraum zwischen der Übergabe durch die UBG an das Transportunternehmen und der Auslieferung an den Auftraggeber, ist daher unverbindlich. Sofern die UBG Installationsarbeiten übernommen hat, schuldet sie jedoch abweichend hiervon die rechtzeitige Fertigstellung dieser Arbeiten und Übergabe an den Auftraggeber an dem vertraglich vereinbarten Ort und zum vertraglich vereinbarten Termin.

(4) Von der UBG angegebene Fristen für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist. Ist keine Frist oder kein Termin für den Versand angegeben oder sonst vereinbart, gilt eine Versendung innerhalb von circa fünf (5) Werktagen als vereinbart.

(5) Hat der Auftraggeber in einer Bestellung mehrere getrennt nutzbare Produkte gekauft, kann die UBG diese auch in mehreren getrennten Lieferungen versenden, wobei die UBG die dadurch verursachten zusätzlich anfallenden Versandkosten trägt. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers in Bezug auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung werden dadurch nicht beschränkt.

(6) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftraggebers keine Exemplare der von ihm ausgewählten Ware verfügbar, so teilt die UBG dem Auftraggeber dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht die UBG von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(7) Ist die vom Auftraggeber in der Bestellung bezeichnete Ware nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt die UBG dem Auftraggeber dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Es steht dem Auftraggeber in einem solchen Fall frei, auf das bestellte Produkt zu warten oder die Bestellung zu stornieren. Bei einer Stornierung werden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet.

 

§ 5 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der UBG alle zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hiermit sind im Besonderen die Zugänglichmachung von Texten, Fotos, Logos, Grafiken etc. gemeint – die Aufzählung ist nicht abschließend. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zulasten der UBG.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der UBG zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnisse unverzüglich zu überprüfen und eventuelle Kontrollhinweise mit der geschäftsüblichen Sorgfalt zu verfolgen.

(3) Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller der UBG bereitgestellten Unterlagen berechtigt zu sein. Die Verantwortlichkeit für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Unterlagen obliegt dem Auftraggeber.

(4) Der Auftraggeber stellt die UBG für den Fall, dass der Auftraggeber nicht die erforderlichen Rechte an den Unterlagen innehat, im Innenverhältnis von sämtlichen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

§ 6 NUTZUNGSRECHTE UND -BESCHRÄNKUNGEN

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber – unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung – für die Laufzeit des Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, räumlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständlichen Leistungen im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks zu nutzen.

(2) Der Vertragsgegenstand darf nur für die zwischen dem Auftraggeber und der UBG vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden.

(3) Durch den Vertrag werden dem Auftraggeber keinerlei Eigentumsrechte jedweder Art oder dauerhafte bzw. über die Laufzeit des Vertrages und den über die jeweiligen Funktionalitäten des Vertragsgegenstandes definierten Ersatzzweck hinausgehende Nutzungsrechte eingeräumt.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die UBG von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der vertragsgegenständlichen Leistungen der UBG durch den Auftraggeber beruhen. Die vorstehende Verpflichtung gilt nur, sofern der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Erkennt der Auftraggeber oder hätte er erkennen müssen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der UBG.

(5) Kopien des Vertragsgegenstandes dürfen lediglich erstellt werden, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist.

 

§ 7 GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE

(1) Die UBG versichert, dass die bereitgestellten Lizenzen zur Nutzung der verschiedenen Dienste entsprechend ihrem Kenntnisstand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses frei von Schutzrechten unberechtigter Dritter sind, welche ansonsten geeignet wären, die vertragsgemäße Brauchbarkeit für den Auftraggeber zu beeinträchtigen.

(2) An allen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Programmen, Beschreibungen, Datenbanken, Soft- und Hardware etc. – behält sich die UBG das Eigentums- und Urheberrecht vor. Jene dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die UBG erteilt dem Auftraggeber ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Auch dürfen Nutzungsrechte nicht an Dritte durch den Auftraggeber veräußert werden. Soweit die UBG das Angebot des Auftraggebers nicht annimmt, sind ihr die bereits überlassenen Unterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. zurückzusenden.

(3) Bei Software oder Programmen ist der Auftraggeber nicht berechtigt Veränderungen vorzunehmen, die überlassenen Dokumente und Dateien zur Erstellung eigener Software oder eines eigenen Programms zu verwenden bzw. entsprechende Dokumente und Dateien Dritten zugänglich zu machen oder Kopien der Software sowie der Programme zu erstellen. Eine Ausnahme stellt das Erstellen von Kopien zu Sicherungszwecken dar, wobei sämtliche Kopien einen Copyright-Vermerk beinhalten müssen, welche Rückschlüsse auf den Urheber – in diesem Fall die UBG – zulässt.

(4) Der Auftraggeber berücksichtigt die Urheber- und Patentrechte der UBG sowie etwaiger anderer Rechtsinhaber und unterlässt jede Handlung, die diese Rechte beeinträchtigen könnte.

 

§ 8 EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die UBG behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware oder bereitgestellten Leistung bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für den jeweiligen Vertragsgegenstand vor.

(2) Der Auftraggeber ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der UBG nicht berechtigt, über das Eigentum an der von der UBG gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware („Vorbehaltsware”) oder an der bereitgestellten Leistung zu verfügen. Die Verfügung über die Rechtsposition des Auftraggebers in Bezug auf die Vorbehaltsware (sog. Anwartschaftsrecht) bleibt zulässig, solange der Dritte auf das Eigentumsrecht der UBG hingewiesen wird.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

(4) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern und / oder zu verarbeiten.

a) Veräußert der Auftraggeber die Ware dennoch, tritt er der UBG bereits im Vorhinein alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihn durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die UBG nimmt die Abtretung an.

b) Erfolgt durch den Auftraggeber eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt die UBG an den neuen Sachen das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die Ware mit anderen, nicht im Eigentum vom Auftragnehmer stehenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt.

(5) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware sowie bei etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware wird der Auftraggeber auf das Eigentum der UBG hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die UBG ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.

(6) Der Auftraggeber hat der UBG alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

(7) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die UBG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben ist die UBG berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach diesem Paragrafen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn der UBG ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.

 

§ 9 RECHTE AN GRAFISCHEN LEISTUNGEN

(1) An grafischen Leistungen und Erzeugnissen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen. Auch die im Rahmen der Vertragserfüllung entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der UBG.

(2) Sämtliche Arbeiten der UBG, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und der in Auftrag gegebene Vertragsgegenstand als Gesamtheit, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

(3) Ohne Zustimmung der UBG dürfen die Arbeiten sowie der jeweilige Vertragsgegenstand einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig.

(4) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, ist die UBG bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über den Vertragsgegenstand und / oder bei der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Vertragsgegenstandes als Urheber zu benennen.

(5) Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung, kann die UBG, zusätzlich zu dem für die Dienstleistung geschuldeten Honorar, eine Vertragsstrafe in Höhe von hundert (100) % der für die Nutzung vereinbarten Vergütung verlangen. Mangels einer Vereinbarung darf eine dafür angemessene und übliche Vergütung verlangt werden. Hiervon unabhängig ist das Recht der UBG zu berücksichtigen, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

(6) In Person des Auftraggebers entsteht kein Miturheberrecht, nur weil dieser aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen Vorschläge, Weisungen oder Anregungen unterbreitet. Etwas anderes gilt nur bei einer ausdrücklichen sowie schriftlichen Vereinbarung.

(7) Die UBG ist ferner berechtigt, die im Rahmen der Vertragserfüllung geschaffenen Vertragsgegenstände oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

 

§ 10 HAFTUNGSUMFANG UND SCHADENSERSATZ

(1) Die UBG legt größten Wert auf die Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und Qualität der zur Verfügung gestellten Onlinedienste. Die UBG kann jedoch angesichts der Abhängigkeit von Infrastruktur Dritter, soweit der zur Verfügung stehenden Kapazitäten, keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass das Informationsangebot jederzeit ohne Unterbrechung zugänglich ist.

(2) Ausgeschlossen wird die Haftung für Schäden, die

• durch Unterbrechung des Betriebs oder sonstige technische Gebrechen entstehen können.

• aus allfälligen Störungen wie Kommunikationsfehlern, Datenfehlern, Übertragungs-fehlern, Berechnungsfehlern, Datenbankfehlern oder aus der Verwendung von abgefragten Daten entstehen.

• aus etwaigen Daten- und / oder Informationsverlusten, resultierend aus etwaigen Ausfällen der Internetverbindung oder Leistungen Dritter, entstehen.

• aus Ausfällen, durch Schäden an der Hardware, Schnittstellen oder an der Software entstehen, die durch Hackerangriffe, Malware oder durch sonstige durch das Internet verursachte Schadsoftware verursacht wurden.

• aufgrund von Ansprüchen Dritter entstehen.

• bei außerordentlichen Kündigungen (wie z. B. im Fall des § 4.9 Abs. 2 der Besonderen Geschäftsbedingungen) entstehen.

(3) Die UBG haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für:

• Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

• Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

• alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

(4) Soweit die UBG bezüglich des Vertragsgegenstandes eine Beschaffenheits- und / oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie.

(5) Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet die UBG allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und / oder Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

(6) Eine verschuldensunabhängige Haftung der UBG auf Schadensersatz für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, wird ausgeschlossen.

(7) Die UBG haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalpflichten). Die UBG haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die UBG im Übrigen nicht. Die in den vorgenannten Sätzen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

(8) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung der UBG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 11 GEWÄHRLEISTUNG

(1) Soweit die im Shop enthaltenen Angaben nicht als ausdrücklich verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annährend maßgebend.

(2) Für alle Waren, die im Shop angeboten werden, bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte gem. den Bestimmungen des Kaufrechts.

(3) Sollten die von der UBG gelieferten Waren mangelhaft sein, wird sie in angemessener Zeit nach Wahl des Auftraggebers entweder für Ersatzlieferung oder Beseitigung der Mängel sorgen. Die Kosten der Nacherfüllung trägt die UBG. Ist die vom Auftraggeber gewünschte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, beschränkt sich sein Anspruch auf die andere Art der Nacherfüllung. Gelingt der UBG die Nacherfüllung endgültig (nach mindestens zwei Versuchen) nicht, so hat der Auftraggeber nach seiner Wahl das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufes oder auf Herabsetzung des Kaufpreises.

(4) Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche für Verbraucher beträgt zwei (2) Jahre und beginnt mit dem Datum der Ablieferung, d. h. Empfangnahme der Sache durch den Käufer. Im Übrigen beträgt die Frist zwölf (12) Monate, es sei denn, die UBG hat einen Mangel arglistig verschwiegen. In diesem Fall gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

(5) Von diesen Vorschriften bleibt das Widerrufsrecht nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

(6) Ausschließlich gegenüber Unternehmern gilt das Folgende:
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn ein Mangel der UBG nicht angezeigt wird

a) innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Entdeckung des Mangels.
b) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr ab Lieferung.

 

§ 12 DATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG

(1) Die UBG wird die Einhaltung aller gesetzlichen Datenschutzbestimmungen gewährleisten. Die UBG darf die Daten, die die jeweiligen Verträge betreffen, nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Personenbezogene Daten werden ebenfalls nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

(2) Die UBG trägt auch Sorge für die datenschutzrechtliche Sensibilisierung und Schulung ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

(3) Beide Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter (einschließlich nur zeitweise beschäftigte Mitarbeiter, Praktikanten und Ähnliche) und gegebenenfalls im Zuge der Durchführung des Vertrages eingeschaltete Subunternehmer schriftlich zur Wahrung der Geheimhaltung in dem genannten Umfang verpflichten, versehen mit dem Hinweis, anderen Vertragspartnern entsprechende Verpflichtungserklärungen auf Verlangen zu überlassen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages unbeschränkt fort.

(4) Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertragsschluss im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu kommunizieren.

(5) Die UBG gewährleistet zur Erfüllung ihrer vertragsgemäßen Verpflichtungen, dass alle zum Zeitpunkt der Leistungserbringung eventuell erforderlichen Einwilligungen oder Auftragsverarbeitungsverträge vorliegen.

(6) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, die vor oder nach Abschluss des Vertrages erlangten Informationen über geheimes Know-How oder Betriebsinterna des jeweils anderen Vertragspartners streng vertraulich zu behandeln. Hierunter fallen alle Informationen aus der Sphäre des anderen Vertragspartners, die erkennbar schutzwürdig sind, auch wenn diese nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind. Dies betrifft insbesondere alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen über die Onlinedienste der UBG bzw. des Drittanbieters sowie die im Rahmen der Onlinedienste verarbeiteten Daten des Auftraggebers. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die Verpflichtungen aus dieser Klausel auch ihren sämtlichen Betriebsangehörigen sowie den Betriebsangehörigen ihrer verbundenen Unternehmen, sowie freien Mitarbeitern und Beratern aufzuerlegen, die aufgrund ihrer Tätigkeit Zugang zu solchen Informationen haben.

(7) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website der UBG, zu finden unter:
https://www.ubg365.de/datenschutzerklaerung

 

§ 13 LOYALITÄTSVERPFLICHTUNG

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Abwerbung, Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von zwei (2) Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit.

 

§ 14 WERBUNG

Sofern der Auftraggeber und die UBG schriftlich nichts Abweichendes geregelt haben, räumt er der UBG das beschränkte Nutzungsrecht zur Nutzung seiner Firmen- und Unternehmens-bezeichnungen, Marken, Servicemarken, Logos, Domain-Namen und sonstigen unterscheidungskräftigen Kennzeichen in Präsentationen, Marketingmaterialien, Kundenlisten und Finanz-berichten ein.

 

§ 15 WIDERRUFSRECHTE BEI VERBRAUCHERVERTRÄGEN

(1) Dem Auftraggeber steht ein Widerrufsrecht gem. § 312 lit. g) i. V. m. § 355 BGB zu, wenn es sich bei ihm um eine natürliche Person handelt, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Begriff des Verbrauchers im Sinne des § 13 BGB).

(2) Macht der Auftraggeber als Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

(3) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in den folgenden Widerrufsbelehrungen:

a) Widerrufsrecht bei Kaufverträgen:

Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt bei einem Kaufvertrag grundsätzlich vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Beim Verkauf von Waren an einen Verbraucher im Fernabsatz beginnt die Frist frühestens mit Entgegennahme der Ware durch den Verbraucher oder einen von ihm benannten Dritten, der nicht Beförderer ist. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren beginnt die Widerrufsfrist ab dem Tag, an welchem die letzte Ware durch den Verbraucher oder einen von ihm benannten Dritten, der nicht Beförderer ist, in Besitz genommen wird. Wie zuletzt beschrieben verhält es sich auch bei Teilsendungen. Bei einem Vertrag zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg beginnt die Widerrufsfrist mit der Inbesitznahme der ersten Ware.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Union Betriebs-GmbH, Egermannstraße 2, 53359 Rheinbach, Telefon 02226 802-0, Telefax 02226 802-111, E-Mail: info [at] ubg365.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist, oder das Widerrufsformular auf der Website der UBG nutzen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist versenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Union Betriebs-GmbH Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Union Betriebs-GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der Union Betriebs-GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Union Betriebs-GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie haben die Ware ohne schuldhaftes Zögern und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag, an dem Sie die UBG über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet haben, an Union Betriebs-GmbH, Egermannstraße 2, 53359 Rheinbach zurückzusenden. Fristwahrung tritt ein, sofern Sie die entsprechende Ware vor Fristablauf von vierzehn (14) Tagen absenden oder übergeben.
Für einen etwaigen Wertverlust müssen Sie lediglich aufkommen, wenn jener auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
- Ende der Widerrufsbelehrung -


b) Widerrufsrecht bei Dienstleistungen:

Widerrufsbelehrung
Sie sind berechtigt, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Union Betriebs-GmbH, Egermannstraße 2, 53359 Rheinbach, Telefon 02226 802-0, Telefax 02226 802-111, E- Mail: info [at] ubg365.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist, oder das Widerrufsformular auf der Website der UBG nutzen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist versenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Union Betriebs-GmbH Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Union Betriebs-GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der Union Betriebs-GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Union Betriebs-GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen zu lassen, so haben Sie der Union Betriebs-GmbH einen angemessenen Betrag in Geld zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie der Union Betriebs-GmbH von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- Ende der Widerrufsbelehrung -


c) Widerrufsrecht bei Werkbestellungen:

Widerrufsbelehrung
Sie sind berechtigt, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Union Betriebs-GmbH, Egermannstraße 2, 53359 Rheinbach, Telefon 02226 802-0, Telefax 02226 802-111, E- Mail: info [at] ubg365.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist, oder das Widerrufsformular auf der Website der UBG nutzen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist versenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Union Betriebs-GmbH Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Union Betriebs-GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der Union Betriebs-GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Union Betriebs-GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, die Werkleistungen während der Widerrufsfrist beginnen zu lassen, so haben Sie der UBG einen angemessenen Betrag in Geld zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie der UBG von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Werkleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Werkleistungen entspricht.
Im Übrigen sind die empfangenen Leistungen unverzüglich, jedoch in jedem Fall spätestens nach vierzehn (14) Tagen zurückzugewähren.
- Ende der Widerrufsbelehrung -

(5) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:

a) Verträge zur Warenlieferung, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

b) Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

c) Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

d) Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

e) Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

f) Verträge bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn auszusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienst-/Werkleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

 

§ 16 INFORMATIONEN ZUR ONLINE-STREITBEILEGUNG GEM. ART. 14 ABS. 1 ODR-VO

(1) Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr

(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die UBG weder bereit noch verpflichtet, vgl. § 36 VSBG.

 

§ 17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Die in der Vertragsurkunde und deren Anlagen getroffenen Vereinbarungen sind abschließend. Weitergehende Abreden liegen nicht vor.

(2) Vertragsänderungen und / oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(3) Der zwischen der UBG und dem Auftraggeber bestehende Vertrag unterliegt, vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Ist der Auftraggeber jedoch Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, so bleibt ihm der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen des Aufenthaltsstaates, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten.

(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte am Geschäftssitz der UBG für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann die UBG oder der Auftraggeber Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

(5) Sollte eine Formularklausel der vorliegenden AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, oder sich gar eine Lücke wegen nicht geregelten Sachverhaltes aufzeigen, so tritt an die Stelle der unwirksamen Klausel dispositives Recht. Die übrigen, wirksamen Klauseln bleiben von jener Rechtsfolge unberührt und bleiben bestehen, wenn davon auszugehen ist, dass die Vertragsparteien den Vertrag dennoch abgeschlossen hätten. Sofern beide Vertragsparteien einen regelungsbedürftigen Punkt bei Vertragsschluss redaktionell nicht bedacht haben, so gilt die Regelung als getroffen, die unter Würdigung beiderseitigen Interessen in Kenntnis des Redaktionsversehens vertraglich vereinbart worden wäre.

 

Stand: Mai 2022