I. Besondere Bedingungen Internetservices

1 Gegenstand

Im Rahmen der Internetservices erbringt die UBG über ihre technische Infrastruktur für den Auftraggeber insbesondere folgende Leistungen:

  • Design und Gestaltung von Internetpräsenzen
  • Anbindung an das Internet
  • Hosting der eigenen Internetpräsenz
  • Registrierung von Domains
  • Abwicklung von Mail-Verkehr über das Internet

2 Internetzugang

2.1 Die UBG bietet dem Auftraggeber den Zugang zum Internet über die technische Infrastruktur der UBG an. Die Gesamtsicherheit der vorgehaltenen Systeme kann nur dann gewährleistet werden, wenn der Auftraggeber die von der UBG vorgegebenen Sicherheitsstandards einhält. Dies bedeutet insbesondere:

  • ein Zugang zum Internet darf nicht über andere Systeme realisiert werden, die direkt und ungeschützt in das Netz der UBG integriert sind.
  • der Auftraggeber trifft in seinem Verantwortungsbereich die von der UBG empfohlenen und zumutbaren Maßnahmen zur Minimierung von Sicherheitsrisiken

2.2 Die Sicherheitsstandards und Empfehlungen ergeben sich aus der Sicherheitsvereinbarung in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie den Rundschreiben der UBG.

3 Hosting der Internetpräsenz

3.1 Die UBG stellt dem Auftraggeber Speicherplatz zur Nutzung im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen zur Verfügung.

3.1.1 Die UBG nimmt das von dem Auftraggeber selbst erstellte oder geänderte Internetangebot entgegen und legt dieses auf dem WWW-Server der UBG ab (Publikation). Mit der Publikation werden die vom Auftraggeber vertragsgemäß gespeicherten Daten (insgesamt bezeichnet als ?Website") über das von der UBG unterhaltene und an das Internet angeschlossene Netz der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich gemacht, dass Dritte zu der von ihnen gewählten Zeit und dem von ihnen gewählten Ort Zugang zu der Website haben.

3.1.2 Die Publikation erfolgt unter der für den Auftraggeber eingerichteten Domain.

3.1.3 Antwort- oder Nachrichtendokumente (Feedback) aus dem Internet werden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

3.2 Die Eintragung in Internet- Suchmaschinen erfolgt durch den Auftraggeber.

4 Domainregistrierung

4.1 Die UBG führt die Anmeldung oder Registrierung im Auftrag des Auftraggebers durch. Sie betreut während der Dauer des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen.

4.2 Die UBG hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Sie übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragte Domain überhaupt zugeteilt wird und/ oder die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat.

4.3 Im Fall der Nichtverfügbarkeit der gewünschten Domain ist die UBG berechtigt, sich bezüglich dieser Domain vom Vertrag zu lösen. Die UBG wird den Auftraggeber in diesem Fall unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstatten. Auf Wunsch des Auftraggebers wird der gezahlte Betrag für eine anderweitige Registrierung verwendet.

4.4 Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass die Domain den Vergaberichtlinien des jeweiligen Registrars entspricht und keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt die UBG, den jeweiligen Registrar sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen frei, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Auftraggebers beruhen. Es obliegt dem Auftraggeber, seine Rechte im Rahmen von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Domain selbst wahrzunehmen. Für den Fall, dass Dritte Rechte an der Domain glaubhaft geltend machen, behält sich die UBG vor, die betreffende Domain bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.

4.5 Der Vertrag über die Domainregistrierung und -verwaltung zwischen der UBG und dem Auftraggeber endet automatisch mit einem abgeschlossenen Providerwechsel oder der Beauftragung der Löschung der Domain. Etwaig gezahlte Beträge werden nicht erstattet.

4.5.1 Sofern der Auftraggeber nicht vor Ablauf des Vertragverhältnisses die Übertragung der Domain zu einem anderen Anbieter vollzogen oder die Löschung der Domain gegenüber der UBG beantragt hat, ist die UBG berechtigt, die Domain freizugeben. Damit erlöschen alle Rechte des Auftraggebers aus der Registrierung.

4.5.2 Mit Ablauf des Vertrages wird die Funktionalität der Domain eingestellt.

5 Pflichten des Auftraggebers/ Nutzungsbedingungen

5.1 Der Auftraggeber stellt die für die Anbindung an die UBG-Infrastruktur notwendigen Hardware-, Software- und internen Kommunikationsvoraussetzungen. Er wird dabei die Anforderungen der UBG beachten. Änderungen der Anforderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben.

5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf seine Internet-Seiten eingestellte Inhalte als eigene Inhalte zu kennzeichnen. Er ist für die Einhaltung der gesetzlichen Kennzeichnungspflichten verantwortlich, die sich insbesondere ergeben können, wenn z.B. auf den Internetseiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Auftraggeber stellt die UBG von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

5.3 Der Auftraggeber wird mit oder unter den ihm von der UBG zur Verfügung gestellten Diensten keine rechtswidrigen Inhalte im Internet anbieten, vorhalten, bereitstellen, nutzen, speichern, verbreiten oder zugänglich machen, auf diese weiterleiten oder auf solche z.B. durch Links hinweisen.

5.4 Der Auftraggeber ist darüber hinaus zur ressourcenschonenden Nutzung der erbrachten Dienste verpflichtet. Dies schließt ein, das Internetangebot so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers und eine damit verbundene hohe Rechnerleistung / überdurchschnittlich hohe Beanspruchung an Arbeitsspeicher oder Ähnliches vermieden wird. Die UBG wird den Auftraggeber in diesem Fall auffordern, unter angemessener Fristsetzung für Abhilfe zu sorgen.

5.5 Für die Sicherung von Daten des Auftraggebers, die aufgrund gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften aufbewahrt werden müssen, ist der Auftraggeber verantwortlich.

6 Änderungen Leistungsangebot / Preisänderungen

6.1 Sofern die Drittkosten im Hinblick auf die vertragsgegenständlichen Leistungen steigen, ist die UBG berechtigt, diese Preiserhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Dem Auftraggeber wird dies 4 Wochen vor deren Wirksamwerden schriftlich angekündigt. Der Auftraggeber wird auf die Möglichkeit hingewiesen, binnen gleichen Zeitraums das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

6.2 Die UBG erhält sich vor, Änderungen der Dienste und der technischen Umgebung vorzunehmen, sofern dies den vertraglichen geschuldeten Leistungsumfang aufrechterhält, zur Verbesserung des Dienstes notwendig ist und / oder der technischen Weiterentwicklung Rechnung trägt. Sofern kostenfreie Leistungen erbracht werden, besteht kein Anspruch auf deren weitere Erbringung. Die UBG ist berechtigt, diese Leistungen einzustellen, ohne dass dem Kunden daraus ein Schadensersatz-, Minderungs- oder Erstattungsanspruch zusteht.