Lockdown-Light und Home-Office

30.10.2020

Die 2. Corona-Welle hat uns erreicht und wegen der hohen Infektionszahlen, steigt seitens Bund und Länder die Forderung nach Home- bzw. Mobile-Office.

Mit dem aktuellen Beschluss vom 28.10.2020 fordern Bund und Länder die Unternehmen eindringlich auf, wo immer es umsetzbar ist, ab dem 02.11.2020 Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen.

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern erneut (oder immer noch) Home-Office oder mobiles Arbeiten ermöglichen, bedenken Sie bitte die datenschutzrechtliche Komponente. Denn im Home-Office sind Daten und IT Ihrer unmittelbaren Kontrolle entzogen. Gleichzeitig steigt die Gefahr unberechtigter Zugriffe durch Dritte. Diesen Risiken müssen Sie begegnen, indem Sie entsprechende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.

Jeden Tag entstehen im Internet 350.000 NEUE Schadprogramme. Pro Woche macht das fast 2,5 Millionen neue Bedrohungen für jeden einzelnen Rechner, der ans Internet angebunden ist oder beispielsweise über einen USB-Anschluss verfügt. Jedes dieser Schadprogramme kann sich durch einen PC den Weg zu Ihnen bahnen.

Einen 100-%igen Schutz gibt es leider nicht. Oft sind die Cyberkriminellen den Sicherheitsprogrammen und -vorkehrungen einen Schritt voraus – denn die größte Schwachstelle sind wir Menschen. Irgendwann werden doch die unsicheren E-Mail-Anhänge geöffnet oder der Link angeklickt und schon ist die Misere da. Auch USB-Sticks sind gerne Quellen solcher Schadprogramme, die sich dann schnell im ganzen Unternehmensnetzwerk verbreiten können, wenn sie erstmal auf einem PC angekommen sind. Deshalb ist es gerade in diesen Zeiten umso wichtiger, dass Sie Ihre Mitarbeiter (noch einmal) für den Datenschutz sensibilisieren und für die Arbeit im Home-Office eine Datenschutzvereinbarung schließen.

Im Idealfall sollte Ihr Mitarbeiter nicht mit einem privaten PC oder Laptop arbeiten. Stellen Sie Ihren Mitarbeitern für das Home-Office einen eigenen PC oder Laptop zur Verfügung. Privates und berufliches gehört eben nicht zusammen. Sollte es in absoluten Ausnahmefällen nicht möglich sein, dass Sie dienstliche Geräte zur Verfügung stellen, sollten Sie mit dem Mitarbeiter den Einsatz privater Endgeräte unbedingt regeln.

Neben dieser datenschutzrechtlichen Komponente werden wir auch oft zu der arbeitsrechtlichen Komponente befragt. Aus diesem Grunde haben wir FAQ zusammengestellt, die hier die wichtigsten Fragen beantworten.

Bleiben Sie gesund!