Besondere Geschäftsbedingungen

17.05.2022

Besondere Geschäftsbedingungen der Union Betriebs-GmbH

§ 1 DIENSTLEISTUNGEN UND PROJEKTE

§ 1.1 VERTRAGSGEGENSTAND
§ 1.2 DEFINITIONEN
§ 1.3 ANSPRECHPARTNER

§ 2 DRUCKEREI

§ 2.1 VERTRAGSGEGENSTAND
§ 2.2 DEFINITIONEN
§ 2.3 BESONDERE MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

§ 3 NETZSERVICE UND RECHENZENTRUMSLEISTUNGEN

§ 3.1 VERTRAGSGEGENSTAND
§ 3.2 (AUSFALL-) SICHERHEIT BEI NETZSERVICE
§ 3.3 VERFÜGBARKEIT DER RECHENZENTRUMSLEISTUNGEN
§ 3.4 SUPPORT

§ 4 ONLINEDIENSTE

§ 4.1 VERTRAGSGEGENSTAND

§ 4.2 DEFINITIONEN
§ 4.3 BESONDERE ZAHLUNGSBEDINGUNG
§ 4.4 BEREITSTELLUNG VON CLOUDBASIERTEN ONLINEDIENSTEN
§ 4.5 ADMINISTRATION / BENUTZERVERWALTUNG
§ 4.6 BESONDERE NUTZUNGSRECHTE UND -BESCHRÄNKUNGEN
§ 4.7 NEUERE VERSIONEN DER ONLINEDIENSTE
§ 4.8 SUPPORT UND STÖRUNGSANNAHME
§ 4.9 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG BEI CLOUDBASIERTEN ONLINEDIENSTEN UND ABONNEMENTS

§ 5 PROGRAMMÜBERLASSUNG UND KAUF VON SOFTWARE

§ 5.1 VERTRAGSGEGENSTAND
§ 5.2 DEFINITIONEN
§ 5.3 SOFTWARE- UND PROGRAMMPFLEGE SOWIE -WARTUNG (INSTANDHALTUNG)
§ 5.4 LAUFZEIT VON SOFTWAREPFLEGEVERTRÄGEN UND KÜNDIGUNG

§ 6 KAUF VON HARDWARE

§ 6.1 VERTRAGSGEGENSTAND
§ 6.2 DEFINITIONEN
§ 6.3 ZUSÄTZLICHE LEISTUNG: AUFSTELLUNG, INSTALLATION, HERSTELLUNG DER BETRIEBSBEREITSCHAFT, EINWEISUNG UND WARTUNG
§ 6.4 SUPPORT

§ 7 WEBSHOP

§ 7.1 VERTRAGSGEGENSTAND
§ 7.2 BESONDERE BEDINGUNGEN BEIM ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES IM RAHMEN VON ONLINE-BESTELLUNGEN
§ 7.3 BESONDERE GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE

§ 8 WEBSITE-BAUKASTEN

§ 8.1 VERTRAGSGEGENSTAND
§ 8.2 VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
§ 8.3 BESONDERE ZAHLUNGS- UND PREISBEDINGUNGEN
§ 8.4 BESONDERE MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
§ 8.5 BESONDERE NUTZUNGSRECHTE UND -BESCHRÄNKUNGEN

§ 9 VERLAG

§ 9.1 VERTRAGSGEGENSTAND
§ 9.2 DEFINITIONEN
§ 9.3 AUFLAGENMINDERUNG
§ 9.4 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
§ 9.5 BESONDERE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

§ 10 PRÄSENZVERANSTALTUNGEN

§ 10.1 BESONDERE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
§ 10.2 ANMELDUNG
§ 10.3 DURCHFÜHRUNG DER VERANSTALTUNG, RÜCKTRITT DURCH DIE UBG
§ 10.4 RÜCKTRITT DURCH DEN TEILNEHMER
§ 10.5 HAUSORDNUNG, ANREISE, UNTERKUNFT

§ 11 SCHULUNGEN

§ 11.1 BESONDERE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
§ 11.2 INHOUSE-SCHULUNGEN
§ 11.3 ONLINE-SCHULUNGEN

 

 

§ 1 DIENSTLEISTUNGEN UND PROJEKTE

§ 1.1 VERTRAGSGEGENSTAND

(1) Die UBG erbringt die im Vertrag näher bezeichnete Leistung als Dienstleistung. Ein Erfolg ist nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich im Vertrag bestimmt ist.
(2) Sofern die Dienstleistung in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht wird, hat der Auftraggeber die notwendigen Arbeitsplätze und die notwendige Arbeitsplatzumgebung (EDV-Platz, Software, etc.) zur Verfügung zu stellen. Soweit die Voraussetzungen nicht unmittelbar aus dem Vertrag hervorgehen, hat der Auftraggeber die Voraussetzungen im Vorfeld mit der UBG abzustimmen. Auf die weiteren Mitwirkungspflichten nach diesen Geschäftsbedingungen wird Bezug genommen.

§ 1.2 DEFINITIONEN

Die Begriffe „Dienstleistungen“ und „Projekte“ werden synonym verwandt, wobei die Bezeichnung „Projekte“ in der Regel eine Mehrzahl miteinander verbundener Dienstleistungen, also einen höheren Komplexitätsgrad, aufweist.

§ 1.3 ANSPRECHPARTNER

(1) Die UBG setzt für die ihr übertragenen Aufgaben einen Projekt-/ Dienstleistungsleiter ein. Dieser ist für die eingesetzten Mitarbeiter von der UBG verantwortlich und steht dem Auftraggeber bei auftretenden Fragen zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt seinerseits einen verantwortlichen Mitarbeiter, mit dem die UBG die detaillierte Vorgehensweise verbindlich abstimmt. Dieser steht während der vereinbarten Arbeitszeit bei auftretenden Fragen und Problemen als kompetenter sowie entscheidungsbefugter Ansprechpartner zur Verfügung.
(3) Die als Ansprechpartner benannten Beauftragten des Auftraggebers sind ermächtigt, alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen für den Auftraggeber abzugeben, welche projektbezogenen Charakter haben, insbesondere auch solche, die für einen zügigen Fortgang der Ausführung der Arbeiten notwendig sind.

 

§ 2 DRUCKEREI

§ 2.1 VERTRAGSGEGENSTAND

(1) Der Auftrag, den der Auftraggeber der UBG erteilt, ist bei grafischen Leistungen (z. B. Layout-Erstellung oder Grafikdesign) ein Urheberwerkvertrag und bei Druckleistungen (z. B. Vervielfältigung einer bereits existierenden Vorlage) ein einfacher Werkvertrag.
(2) Vertragsgegenstand ist jeweils die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werks sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen.
(3) Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes (ergänzend kaufrechtliche Vorschriften) sowie des Urheberrechtsgesetzes.
(4) Vor der Ausführung und Vervielfältigung ist der UBG ein Korrekturmuster vorzulegen.
(5) Die Produktionsüberwachung durch die UBG erfolgt nur aufgrund ausdrücklicher besonderer Vereinbarung.
(6) Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der UBG unentgeltlich zehn (10) einwandfreie Belegexemplare (bei sehr hochwertigen bzw. wertvollen Arbeiten ist die Anzahl angemessen zu vereinbaren). Die UBG ist an dieser Stelle berechtigt, die Belegexemplare zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.

§ 2.2 DEFINITIONEN

Das „Korrekturmuster“ ist üblicherweise ein Exemplar des Ergebnisses des Auflagendrucks, d. h. bei einer Drucksache sind alle Änderungswünsche verarbeitet und die gesamte Auflage der Drucksache ist hergestellt. Diese geht an den Kunden, ein paar Muster als „Belegexemplare“ verbleiben bei der Union Betriebs-GmbH.

§ 2.3 BESONDERE MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

(1) Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckvorlagen oder anderer Werbemittel (Beilagen etc.) ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
(2) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die Druckerei berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
(3) Druckvorlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei (3) Monate nach Ablauf des Auftrages, anderenfalls gehen sie in das Eigentum der Druckerei über.

 

§ 3 NETZSERVICE UND RECHENZENTRUMSLEISTUNGEN

§ 3.1 VERTRAGSGEGENSTAND

(1) Vertragsgegenstand des Netzservice ist

  • die Anbindung des Standortes an das von der UBG bereitgestellte Leistungsnetz (WAN – Wide Area Network) für den Sprach- und Datentransfer,
  • die Bereitstellung von Zusatzleistungen (z.B. Netzwerktechnik) und
  • die Betreuung und der Support der am Standort des Auftraggebers betriebenen Netzinfrastruktur (LAN – Local Area Network).

Die UBG stellt auf der Basis von angemieteten Übertragungswegen ein Übertragungsnetz zur Abwicklung des Datenkommunikationstransfers zur Verfügung. Die UBG unterstützt und berät den Auftraggeber bei der Auswahl der angebotenen Produkte.
(2) Vertragsgegenstand der Rechenzentrumsleistungen ist die zentrale Speicherung und die Verarbeitung von Daten des Auftraggebers durch den Betrieb der in den Einzelverträgen genannten Software (Rechenzentrumsbetrieb).

§ 3.2 (AUSFALL-) SICHERHEIT BEIM NETZSERVICE

(1) Die UBG verpflichtet sich, das Übertragungsnetz entsprechend dem anerkannten Stand der Technik gegen Angriffe und Störungen abzusichern. Sie wird Leistungen nur von solchen Dienstleistern beziehen, die sich zur Einhaltung entsprechender Sicherheitsstandards verpflichtet haben.
(2) Die UBG wird Störungen im Netz im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten unverzüglich beheben. Durch den Einsatz redundanter Netztechnik, die Vorhaltung alternativer Übertragungswege (Backup) sowie die zentrale Netzsteuerung und -überwachung ist auch im Störungsfall ein weitgehend unterbrechungsfreier Daten- und Kommunikationstransfer und eine hohe Verfügbarkeit der Netzservices gewährleistet. Eine vollständige Ausfallsicherheit kann nicht zugesichert werden.

§ 3.3 VERFÜGBARKEIT DER RECHENZENTRUMSLEISTUNGEN

(1) Die UBG stellt für den Dialogverkehr und sonstigen Datenaustauch mit dem Auftraggeber eine Netzinfrastruktur zur Verfügung. Die elektronische Übermittlung von Daten an das Rechenzentrum darf nur über diese Netzinfrastruktur erfolgen.
(2) Die UBG übernimmt die Verantwortung für die störungsfreie Inanspruchnahme von Rechenzentrumsleistungen nur dann, wenn die Anbindung und der Datenaustausch über die von der UBG vorgegebene Netzinfrastruktur erfolgen.
(3) Für die ordnungsgemäße Abwicklung der Datenverarbeitung in der UBG ist es erforderlich, dass der Auftraggeber die von der UBG aufgestellten Terminpläne oder Systemverfügbarkeitszeiten einhält. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig von der UBG mitgeteilt.

§ 3.4 SUPPORT

(1) Der Auftraggeber und die UBG werden sich gegenseitig unverzüglich informieren, wenn sie bei sich oder beim jeweils anderen Partner Störungen des ordnungsgemäßen Ablaufs feststellen oder vermuten. Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten dürfen nur durch von der UBG autorisierte Personen ausgeführt werden.
(2) Der Support hat über die Hotline der UBG innerhalb der üblichen Servicezeiten zu erfolgen. Die üblichen Servicezeiten sind montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr, ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage. Änderungen der Geschäftszeiten bleiben vorbehalten.

 

§ 4 ONLINEDIENSTE

§ 4.1 VERTRAGSGEGENSTAND

(1) Gegenstand des Vertrages ist die kostenpflichtige Bereitstellung der im Einzelvertrag bezeichneten Lizenzen und Nutzungsrechte für die entsprechenden cloudbasierten Onlinedienste seitens der UBG.
(2) Die Bereitstellung und Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit der Onlinedienste erfolgt allein durch die Anbieter bzw. Hersteller gegenüber dem Auftraggeber.

§ 4.2 DEFINITIONEN

(1) „Cloudbasierter Onlinedienst“ charakterisiert die Zurverfügungstellung internetbasierter Softwareapplikationen, inklusive der dazugehörigen Offline-Komponenten.
(2) „Plattform“ ist die Gesamtheit der Hard- und Software, die vom Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar bereitgehalten wird, um die Onlinedienste zu erbringen. Nicht zur Plattform gehört Hard- und Software zur Kommunikation mit Dritten, z. B. Telekommunikationsprovidern – auch soweit sie bei der UBG bereitgehalten wird.
(3) „Verfügbarkeit“ bedeutet die technische Nutzbarkeit des beauftragten Onlinedienstes am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden, wie sie näher in § 4.8 Support und Störungsannahme definiert ist.
(4) „Fehler“ ist eine objektiv nachteilige Abweichung der Funktionsweise eines Onlinedienstes von der in der Anwendungsdokumentation beschriebenen oder, soweit keine Funktionsweise beschrieben ist, von der üblicherweise zu erwarteten Funktionsweise des jeweiligen Onlinedienstes.
(5) „Abonnement“ bezeichnet einen Vertrag für einen Onlinedienst über eine fest vereinbarte Mindestlaufzeit.

§ 4.3 BESONDERE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Bei cloudbasierten Onlinediensten ist das Nutzungsentgelt jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraumes im Voraus mit entsprechender Rechnungsstellung durch den Auftraggeber fällig. Der Auftraggeber gerät mit Ablauf der im Leistungsschein vereinbarten Zahlungsfrist automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung der UBG bedarf.
(2) Beginnt oder endet der Vertrag für einen kostenpflichtigen Onlinedienst im laufenden Abrechnungszeitraum, so erfolgt die Berechnung der Servicegebühr für diesen Zeitraum zeitanteilig. Für die Berechnung zeitanteiliger Servicegebühren wird für jeden Tag 1/30 der monatlichen Servicegebühr in Ansatz gebracht.
(3) Die UBG ist berechtigt, das Nutzungsentgelt anzupassen, sofern dies durch veränderte Lizenz- und Servicekosten bzw. Gebührenerhöhungen notwendig ist. Die UBG ist darüber hinaus berechtigt, Entgelte entsprechend der Preissteigerung des jeweiligen Verbraucherpreisindex oder eines an seine Stelle tretenden Index einmal jährlich innerhalb der ersten drei Monate des jeweils folgenden Kalenderjahres anzupassen.

§ 4.4 BEREITSTELLUNG VON CLOUDBASIERTEN ONLINEDIENSTEN

(1) Die Funktionalitäten ergeben sich aus dem zugrundeliegenden Einzelvertrag sowie der Anwendungsdokumentation des jeweiligen Dienstes.
(2) Für die Nutzung der cloudbasierten Onlinedienste gelten auf Seiten des Auftraggebers bestimmte technische Voraussetzungen, wie z. B. Internetzugang mit aktuellem Internetbrowser. Die Bereitstellung und Überlassung der technischen Voraussetzungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.
(3) Der Zugang zu den cloudbasierten Onlinediensten setzt eine Authentifizierung des Auftraggebers mittels einer Zugangskennung, bestehend aus Benutzerkennung und Passwort, voraus. Die Benutzerkennung wird von der UBG vergeben. In der Regel wird ein Einmal-Passwort von der UBG oder dem Drittanbieter vergeben, was der Auftraggeber bei seinem ersten Log-in ändern muss. Es kann vom Drittanbieter auch ein Link bereitgestellt werden und der Auftraggeber vergibt sein Passwort beim Log-in selbst. Der Auftraggeber ist für die Geheimhaltung der persönlichen Zugangsdaten verantwortlich und hat deren Missbrauch zu verhindern. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte, die nicht nutzungsberechtigt sind, gilt als Missbrauch. Erlangt der Auftraggeber Kenntnis vom Missbrauch von Zugangsdaten, so ist die UBG hiervon unverzüglich zu unterrichten. Die UBG ist zur sofortigen Sperrung der Zugangsdaten berechtigt, wenn ein Missbrauchsfall vorliegt.
(4) Der Auftraggeber haftet für jede Form des Zuwiderhandelns, insbesondere für einen Missbrauch durch die Weitergabe seiner persönlichen Zugangsdaten an Dritte als auch für den Zugang zu den Onlinediensten durch Dritte, die durch unzureichende technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen des Auftraggebers verursacht werden.
(5) Änderungen an der Funktionalität eines cloudbasierten Onlinedienstes – auch von Drittanbietern – wie bspw. durch Updates oder neuere Versionen sind jederzeit möglich.

§ 4.5 ADMINISTRATION / BENUTZERVERWALTUNG

Die UBG administriert die Benutzerverwaltung und kann gewährte Nutzungsrechte verändern oder den Nutzern entziehen, insbesondere im Falle eines Missbrauchs. Werden die Administrationsrechte der UBG durch den Auftraggeber eingeschränkt oder deaktiviert, kann die UBG keinen Support gewährleisten.

§ 4.6 BESONDERE NUTZUNGSRECHTE UND -BESCHRÄNKUNGEN

(1) Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Plattform oder den Onlinedienst außerhalb der für ihn vorgesehenen Konfigurationsmöglichkeiten zu verändern.
(2) Bei Onlinediensten von Drittanbietern erhält der Auftraggeber das zeitlich begrenzte, einfache Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung nach Maßgabe der Lizenzbedingungen des Drittanbieters. Der Auftraggeber erkennt dessen entsprechende Vertrags- und Nutzungsbedingungen als rechtsverbindlich an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Die UBG wird in den Vertragsunterlagen auf die Nutzungs- und Lizenzbedingungen des Onlinedienstes des jeweiligen Drittanbieters hinweisen sowie die entsprechenden Bedingungen dem Auftraggeber zugänglich machen. Sofern Widersprüche auftreten sollten, genießen die Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters Anwendungsvorrang.
(3) Die Nutzungsrechte sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der UBG nicht auf Dritte übertragbar.
(4) Die Rechte an den Onlinediensten und den zugrundeliegenden Softwareapplikationen im Original, in Kopie oder modifizierter Form verbleiben bei der UBG bzw. den jeweiligen Herstellern der Softwareapplikationen.
(5) Bei der Nutzung der Onlinedienste im Rahmen eines Testabonnements erwirbt der Auftraggeber für sich sowie im Umfang seiner Bestellung und der individualvertraglichen Vereinbarung das Testabonnement betreffend ggf. auch für weitere Nutzungsberechtigte das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, auf Dritte nicht übertragbare und auf die Laufzeit des Testabonnements befristete Nutzungsrecht. Jede darüberhinausgehende Nutzung ist ausgeschlossen. Die UBG behält sich das Recht der fristlosen Kündigung des Testabonnements mit sofortiger Wirkung im Fall einer unberechtigten Nutzung vor.

§ 4.7 NEUERE VERSIONEN DER ONLINEDIENSTE

(1) Die UBG bzw. der Drittanbieter entwickelt die Plattform und die Onlinedienste kontinuierlich fort und kann nach eigenem Ermessen neue Versionen einsetzen.
(2) Ein Anspruch des Auftraggebers auf den Einsatz neuerer Versionen besteht jedoch nicht, es sei denn der Einsatz ist aufgrund gesetzlicher Änderungen zwingend notwendig. Keine Gesetzesänderungen in diesem Sinne sind Änderungen, die auf vertraglicher Basis oder einseitiger Bestimmungen außerhalb der formalen Gesetzgebung erfolgen, auch wenn diese Änderungen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung oder Verbindlichkeitserklärung des Gesetzgebers bedürfen.
(3) Die UBG ist berechtigt, einzelne Funktionalitäten der Onlinedienste mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Monaten einzustellen.

§ 4.8 SUPPORT UND STÖRUNGSANNAHME

(1) Die UBG strebt eine Verfügbarkeit der Onlinedienste von 99 % im Jahresmittel an. Nicht erfasst von dieser Verfügbarkeit werden Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die durch Drittanbieter verursacht werden, wenn beim Auftraggeber die erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang nicht vorhanden sind sowie in Fällen von höherer Gewalt oder sonstigen Fällen, in denen die Ursache der Nichtverfügbarkeit außerhalb des Verantwortungsbereichs der UBG liegt, insbesondere bei Stromausfällen und Störungen der Telekommunikationsnetze. Nicht erfasst sind ferner Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen routinemäßiger Wartungs- oder Aktualisierungsmaßnahmen bei der UBG zwischen 00:00 Uhr und 05:00 Uhr sowie wegen angekündigter erforderlicher Wartungen. Ein Minderungsrecht im Hinblick auf die vereinbarte Vergütung steht dem Auftraggeber nur bei einem Ausfall der Onlinedienste über einen erheblichen Zeitraum außerhalb der vorgenannten Nichtverfügbarkeiten zu.
(2) Die Supportdienste sind in den Leistungsscheinen näher beschreiben.
(3) Die Meldung von Fehlern hat über die Hotline der UBG innerhalb der üblichen Servicezeiten zu erfolgen. Die üblichen Servicezeiten sind montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr, ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage. Änderungen der Geschäftszeiten bleiben vorbehalten.
(4) Alle Server- und Systemkomponenten, die zum Betreiben der Plattform notwendig sind, werden in einem technisch und organisatorisch abgesicherten, hoch performanten Rechnerverbund betrieben, der durch ein Fire-Wall-System vor Angriffen und unberechtigten Zugriffen aus dem Internet geschützt ist. Die Internet-Anbindung des Rechnerverbundes erfolgt mit einer dem Stand der Technik entsprechenden Übertragungsgeschwindigkeit.
(5) Die Verfügbarkeit von cloudbasierten Onlinediensten von Drittanbietern können dem Service Level Agreement der jeweiligen Drittanbieter entnommen werden.
(6) Die UBG wird sonstige Leistungen bspw. in Form der Installation, Einweisung, Beratungs-, Unterstützungs- oder Schulungsleistungen erbringen, sofern dies einzelvertraglich vereinbart worden ist.

§ 4.9 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG BEI CLOUDBASIERTEN ONLINEDIENSTEN UND ABONNEMENTS

(1) Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, werden Nutzungsverträge über cloudbasierte Onlinedienste im Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von sechsunddreißig (36) Monaten abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
(2) Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die UBG liegt insbesondere vor, wenn

  • der Auftraggeber schwerwiegend oder trotz Abmahnung durch die UBG wiederholt gegen diese AGB oder sonstige vertragliche Verpflichtungen verstößt,
  • ein schwerwiegender oder wiederholter Missbrauchsfall nach § 4.4  Abs. 3  und 4 vorliegt,
  • der Auftraggeber trotz mindestens zweimaliger Mahnung mit der Zahlung einer Rechnung in Rückstand ist oder
  • über das Vermögen des Auftraggebers das zumindest vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

(3) Bei Beendigung des Vertrages wird die UBG den Zugang des Auftraggebers zu den Onlinediensten sofort sperren.

 

§ 5 PROGRAMMÜBERLASSUNG UND KAUF VON SOFTWARE

§ 5.1 VERTRAGSGEGENSTAND

(1) Vertragsgegenstand ist die Überlassung und Nutzung von Software, die auf dezentralen Systemen bei dem Auftraggeber eingesetzt werden, gegen die im Vertrag genannte Vergütung.
(2) Die Beschaffenheit und der Leistungs- sowie Funktionsumfang der Software ergibt sich (soweit nichts anderes vereinbart ist) aus der jeweiligen Programm-beschreibung.
(3) Die Software wird nur in ausführbarer Form (Objektcode) auf einem Datenträger einschließlich einer Bedienungs- und Installationsanleitung geliefert. Jene können dem Auftraggeber auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
(4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt der Auftraggeber selbstständig die Installation durch und nimmt das Programm in Betrieb. Zusätzliche Leistungen der UBG auf Wunsch des Auftraggebers werden nach Aufwand vergütet (z. B. Demonstration der Installation, Einweisung, Schulung oder Beratung, etc.).

§ 5.2 DEFINITIONEN

„Software“ in diesem Sinne sind Computerprogramme, deren Rechtsinhaber die UBG ist oder für die die UBG Vertriebsrechte besitzt.

§ 5.3 SOFTWARE- UND PROGRAMMPFLEGE SOWIE -WARTUNG (INSTANDHALTUNG)

(1) Bei Abschluss eines Vertrages über die Softwarepflege erbringt die UBG für die Dauer der Vertragslaufzeit folgende Instandhaltungsleistungen:

a) Die UBG nimmt Änderungen der Vertragssoftware im Rahmen ihrer programmtechnischen und organisatorischen Möglichkeiten durch Erstellung und Bereitstellung eines neuen Programmstandes vor, sofern gesetzlich relevante Veränderungen dies erfordern. Handelt es sich hierbei um eine Umsetzung von nicht unerheblichem Aufwand, so vereinbaren der Auftraggeber und die UBG die konkreten Umsetzungsbedingungen, wie bspw. Dauer und eventuelle Kostenbeteiligung des Auftraggebers bei der Umsetzung durch die UBG.
b) Die UBG überprüft im Anschluss an die schriftliche Meldung durch den Auftraggeber die Vertragssoftware auf Mängel und berät den Auftraggeber hinsichtlich der Beseitigung oder Umgehung der Mangelfolgen. Mängel der Vertragssoftware werden durch die UBG umgehend beseitigt. Liegt die Mangelursache nicht in der Vertragssoftware der UBG, so werden dem Auftraggeber sämtliche durch die UBG getätigten Aufwendungen, die der Sachverhaltsaufklärung dienten, in Rechnung gestellt.
c) Bei Weiterentwicklung der Vertragssoftware werden die erfolgten Verbesserungen in die Software des Auftraggebers eingearbeitet.
d) Die UBG überlässt dem Auftraggeber neue Programmstände der Vertragssoftware. Die Updates werden schnellstmöglich nach Freigabe geliefert.

(2) Zu den Pflegeleistungen zählt nicht die Installation und Einweisung in die neuen Programmstände, Schulungen etc., es sei denn, dass vertraglich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

§ 5.4 LAUFZEIT VON SOFTWAREPFLEGEVERTRÄGEN UND KÜNDIGUNG

(1) Der Vertrag für die Pflege der Vertragssoftware wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mit einer Frist von drei (3) Monaten jeweils zum Ablauf eines Kalenderjahres kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien aufgekündigt werden.
(2) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 6 KAUF VON HARDWARE

§ 6.1 VERTRAGSGEGENSTAND

(1) Vertragsgegenstand ist der Kauf von Hardware und deren Lieferung.
(2) Der Auftraggeber erwirbt von der UBG die im Angebot bezeichneten Geräte (Hardware) einschließlich der ggf. im Angebot benannten Betriebs- und Anwendungssoftware.
(3) Der Auftraggeber erhält für die entsprechende Hardware die vom Hersteller bereitgestellte Dokumentation (Bedienungsanleitung, Benutzerhandbuch, etc.)
(4) Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Auftraggeber die Hardware aufzustellen.
(5) Ist entsprechende Software zur Installation oder ähnlichem im Lieferumfang enthalten, so finden die Besonderen AGB der UBG über § 5 Programmüberlassung und Kauf von Software ebenfalls Anwendung.

§ 6.2 DEFINITIONEN

Der Begriff „Hardware” umfasst neben Maschinen der Informationstechnologie auch deren Zusatzeinrichtungen, Typen- oder Modelländerungen, Modellerweiterungen, Maschinenelemente, Installationszubehör oder Kombinationen von diesen.

§ 6.3 ZUSÄTZLICHE LEISTUNG: AUFSTELLUNG, INSTALLATION, HERSTELLUNG DER BETRIEBSBEREITSCHAFT, EINWEISUNG UND WARTUNG

(1) Aufstellung, Installation, Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft, Einweisung oder Wartung sind, sofern nicht anders einzelvertraglich vereinbart, nicht Vertragsgegenstand.
(2) Sofern die Installation der Ware durch die UBG vereinbart ist, gilt diese als installiert, wenn sämtliche Installationsschritte entsprechend der Anweisung erfolgreich realisiert wurden und die Betriebsbereitschaft vorliegt.
(3) Sofern der Auftraggeber mit der UBG die Wartung der Hardware vereinbart hat, umfasst jene deren Instandhaltung und Instandsetzung durch Reparatur und Ersatz defekter Teile. Instandhaltung meint hierbei die präventive Wartung zur Aufrechterhaltung der technischen Betriebsbereitschaft. Instandsetzung bedeutet die Behebung von Störungen und Fehlern zur Wiederherstellung der technischen Betriebsbereitschaft.

§ 6.4 SUPPORT

(1) Die von der UBG zu erbringenden Supportleistungen werden einzelvertraglich vereinbart.
(2) Support umfasst an dieser Stelle in der Regel die Beratung und Unterstützung des Käufers hinsichtlich der Nutzung der gelieferten Hardware.
(3) Der Support hat über die Hotline der UBG innerhalb der üblichen Servicezeiten zu erfolgen. Die üblichen Servicezeiten sind montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr, ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage. Änderungen der Geschäftszeiten bleiben vorbehalten.

 

§ 7 WEBSHOP

§ 7.1 VERTRAGSGEGENSTAND

(1) Vertragsgegenstand ist jeweils das vom Auftraggeber verbindlich bestellte Produkt bzw. die Ware über den Online-Shop des Auftragnehmers mit den Merkmalen und Maßen der jeweiligen Produktbeschreibung durch die UBG.
(2) Abbildungen auf der Website der UBG dienen der allgemeinen Produktinformation in rein bildlicher Darstellung.

§ 7.2 BESONDERE BEDINGUNGEN BEIM ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES IM RAHMEN VON ONLINE-BESTELLUNGEN

(1) Bei Online-Bestellungen über den Web-Shop erfolgt der Vertragsschluss wie folgt:

a) Der Kunde kann aus dem Sortiment der UBG Produkte auswählen und dies über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Alle Artikel, die Sie im Warenkorb abgelegt haben, können Sie einsehen, wenn Sie auf „zur Kasse“ klicken. Hier können Sie auch Artikel löschen oder die Anzahl ändern.
b) Wenn Sie die Artikel aus Ihrem Warenkorb kaufen möchten, klicken Sie auch auf „zur Kasse“. Damit gelangen Sie zum Bestellvorgang.
c) Im Bestellvorgang geben Sie zunächst die gewünschte Zahlart und den Lieferzeitpunkt an. Bevor Sie Ihre Adressangaben machen, stimmen Sie der Datenschutzerklärung zu.
d) Geben Sie dann Ihre Rechnungs- und Lieferanschrift ein.
e) Bevor Sie Ihre Bestellung absenden, erhalten Sie auf der Kontrollseite den Überblick über alle Daten Ihrer geplanten Bestellung (insbesondere Rechnungs- und Lieferanschrift, Produkt, Preis, Menge, Zahlungsart). Hier werden Sie aufgefordert, die Richtigkeit Ihrer Angaben zu bestätigen. Sie können hier auch Ihre Bestelldaten korrigieren bzw. ändern, indem sie „Klicken Sie hier, um die Daten zu korrigieren.“ klicken.
f) Bestätigen Sie die AGB gelesen zu haben und akzeptieren Sie die AGB durch Anklicken des Ankreuzfeldes.
g) Durch Klick auf den Button „KOSTENPFLICHTIG BESTELLEN“ senden Sie Ihre Bestellung an uns ab. Damit bieten Sie uns den Abschluss eines Kaufvertrags an.
h) Mehr Infos zum Bestellvorgang finden Sie in unseren FAQ.

(2) Nach Eingang der Bestellung erhält der Auftraggeber per E-Mail eine automatische Eingangsbestätigung seiner Bestellung mit den entsprechenden Bestelldaten und den geltenden AGB, die der Auftraggeber über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Diese automatische Eingangsbestätigung stellt keine Annahmeerklärung dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Auftraggebers bei der UBG eingegangen ist.  Der Vertragsschluss kommt erst mit ausdrücklicher Annahmeerklärung oder der Lieferung durch die UBG zustande. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Ware oder Leistung. Die Erklärung der Annahme durch die UBG gegenüber dem Auftraggeber ist nicht erforderlich; der Auftraggeber verzichtet insoweit auf diese i.S.v. § 151 S. 1 BGB. Kann die UBG das Angebot des Auftraggebers nicht annehmen, wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt, ansonsten wird die Ware bei Verfügbarkeit ausgeliefert.

§ 7.3 BESONDERE GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE

(1) Die Plattform „Kreativ-Portal“ ist Eigentum der UBG und wird von ihr betrieben. Außer anderweitig auf der Website angegeben, ist die UBG Inhaber des Urheberrechts des vollständigen Inhaltes der Website. Hierzu gehören: Texte, Grafiken, Logos, Audio-Clips, Marken, Software-Server-Informationen und alles andere, was auf der Website gehostet wird. Alle Rechte bezüglich des Inhalts, der Dienstleistungen und Server-Informationen werden vorbehalten. Jegliche Veränderung des Inhalts dieser Website durch Dritte stellt eine Verletzung des Urheberrechts der UBG dar. Darüber hinaus kann die Website weitere Hinweise auf Inhaber und Urheberrechte beinhalten, die ebenfalls beachtet und respektiert werden müssen.
(2) Nichts auf dieser Website kann weder ausdrücklich noch implizit oder durch rechtshemmende Einwände oder auf andere Weise, als Erteilung eines Rechts zur Nutzung der Website oder der in ihr enthaltenen Informationen durch Framing oder andere Methoden gedeutet werden, außer
a) wenn es ausdrücklich durch die vorliegenden Geschäftsbedingungen gestattet ist; oder
b) mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die UBG bzw. Dritter, die Inhaber von Marken, Urheberrechten oder Informationen dieser Website sind.
(3) Bei der Bestellung personalisierter Waren garantiert der Auftraggeber, dass geistiges Eigentum bzw. Urheberrechte Anderer in keiner Weiser verletzt werden und stellt die UBG ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei.

 

§ 8 WEBSITE-BAUKASTEN

§ 8.1 VERTRAGSGEGENSTAND

(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber über das Internet Leistungen und Werkzeuge zur Erstellung von Webseiten im Baukastenprinzip zur Verfügung. Die Einzelheiten zur jeweils gebuchten Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung sowie der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Leistungsbeschreibung. Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber Schnittstellen zur Einbindung von Drittdiensten durch den Auftraggeber zur Verfügung stellt, gewährleistet der Auftragnehmer ausschließlich die Funktionalität der Schnittstelle gemäß der Leistungsbeschreibung. Eine darüberhinausgehende Kompatibilität mit den Angeboten von Drittdiensten wird nicht gewährleistet.
(2) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die vertragsgegenständlichen Leistungen vierundzwanzig (24) Stunden am Tag und dreihundertfünfundsechzig (365) Tage pro Jahr zur Nutzung zur Verfügung. Der Auftragnehmer gewährleistet eine Verfügbarkeit der vertragsgegenständlichen Leistungen von 99 % im Jahresmittel (nachfolgend „SLA“). Über erforderliche Wartungsarbeiten und dadurch bedingte Ausfälle der vertragsgegenständlichen Leistungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber soweit möglich rechtzeitig informieren. Ausfälle der vertragsgegenständlichen Leistungen aufgrund von Wartungsarbeiten werden nicht auf die SLAs angerechnet. Für internet- oder netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere für Ausfallzeiten, in denen die vertragsgegenständlichen Leistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.) über das Internet nicht zu erreichen sind, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Sind die vertragsgegenständlichen Leistungen aufgrund der Einbindung von Angeboten von Drittanbietern durch den Auftraggeber nicht verfügbar, so ist der Auftragnehmer dafür ebenfalls nicht verantwortlich.
(3) Soweit dem Auftraggeber im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistungserbringung feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, die dem Auftraggeber zugewiesene IP-Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.

§ 8.2 VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

(1) Der Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit, die sich aus dem Angebot der UBG ergibt, abgeschlossen (nachfolgend „Mindestvertragslaufzeit“) und kann mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten, erstmalig zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, von beiden Parteien gekündigt werden. Erfolgt vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere sechs (6) Monate. Die Parteien können auch einzelne eigenständige Leistungen separat kündigen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(4) Mit Beendigung des Vertrags wird der Auftragnehmer den Auftraggeber darüber informieren, dass die vom Auftraggeber auf der Website zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung gespeicherten Dateien neunzig (90) Tage nach Vertragsende vom Auftragnehmer gelöscht werden können. Diese Dateien sowie etwaige erforderliche strukturelle Informationen können vom Auftraggeber selbst gesichert oder ihm vom Auftragnehmer gegen Erstattung der dabei anfallenden Kosten in einem üblichen elektronischen Format zur Verfügung gestellt werden.
(5) Bei Registrierung von Domains wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die registrierte Domain mit Beendigung des Vertrags und unter Voraussetzung der vollständigen Zahlung aller dem Auftragnehmer gem. § 4 der Allgemeinen und gem. § 8.3 der Besonderen Geschäftsbedingungen noch zustehenden Vergütungen herausgeben.

§ 8.3 BESONDERE ZAHLUNGS- UND PREISBEDINGUNGEN

Sämtliche Vergütungen im Zusammenhang mit der Domainregistrierung, die nicht beim Auftragnehmer selbst anfallen, sind vom Auftraggeber direkt an den jeweiligen Leistungserbringer innerhalb des jeweiligen Zahlungsziels zu entrichten. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber dafür die entsprechenden Zahlungsbedingungen weiterleiten. Im Fall der schuldhaften Verletzung dieser Zahlungsverpflichtungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer gegenüber etwaigen Ansprüchen des Leistungserbringers auf erstes Anfordern freistellen.

§ 8.4 BESONDERE MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

(1) Sollte es bei der Nutzung von Leistungen zu Störungen kommen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer hierüber unverzüglich zu informieren.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten jene Daten – insbesondere das Passwort – bekannt sind.
(3) Dem Auftraggeber ist es untersagt, die vertragsgegenständlichen Leistungen zu nutzen, um Angriffe auf die Funktionsfähigkeit der Leistungen des Auftragnehmers oder gegenüber Dritten vorzunehmen (z. B. das massenhafte Versenden von E-Mails (“Spam”), Hacking-Versuche, Brute-Force-Attacken, Einsatz oder Versenden von Spionage-Software, Viren und Würmern).
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Webseiten entsprechend den im Gebiet der vorgesehenen Verbreitung einschlägigen gesetzlichen Erfordernisse zu gestalten und zu nutzen. Dies gilt auch für die Einbindung von Drittdiensten über vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Schnittstellen. Dabei hat er insbesondere die entsprechenden Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten und darf keine Dateien oder Informationen mit rechtswidrigen Inhalten oder Darstellungen hochladen und / oder öffentlich zugänglich machen. Die Verantwortung für die Erfüllung der jeweils anwendbaren Pflichten zur Anbieterkennzeichnung („Impressumspflicht”) sowie seiner Informationspflichten zum Datenschutz („Datenschutzerklärung”) liegt allein beim Auftraggeber.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, rechtswidrige Inhalte zu löschen oder – soweit erforderlich – den Zugang des Auftraggebers zu den betroffenen Inhalten bzw. vertragsgegenständlichen Leistungen bei einem Verstoß gegen die Regelungen in § 8.4 Abs. 3 oder 4 dieser AGB bis zur Beseitigung der Verletzung zu sperren. Vor einer Löschung und nach einer Sperrung wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber – soweit möglich – Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Bei einem schwerwiegenden Verstoß des Auftraggebers gegen seine Verpflichtungen aus den § 8.4 Abs. 3 oder 4 dieser AGB, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Hat der Auftraggeber den Verstoß zu vertreten, so ist er dem Auftragnehmer gegenüber zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, in folgenden Fällen in zumutbarem Umfang mitzuwirken:

  • Bestellung, Übertragung und Löschung von Domains,
  • Änderung von Einträgen in die Datenbanken der Registrierungsstellen,
  • Wechsel von Providern und Registrierungsstellen.

Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, für die Domainregistrierung die richtigen und vollständigen Daten sowohl des Domaininhabers („Registrant”) als auch des technischen sowie administrativen Ansprechpartners anzugeben. Dies umfasst zumindest die Angabe des Namens, einer ladungsfähigen Postanschrift sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Weiter ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers die Domain zu registrieren.

§ 8.5 BESONDERE NUTZUNGSRECHTE UND -BESCHRÄNKUNGEN

Eine körperliche Überlassung der vertragsgegenständlichen Werkzeuge des Website-Baukastens außerhalb der IT-Infrastruktur der UBG erfolgt nicht. Gegenstand dieses Nutzungsrechts ist der internetbasierte Zugriff auf den Website-Baukasten sowie etwaige innerhalb des Website-Baukastens zur Verfügung gestellte Inhalte. Das Nutzungsrecht bezieht sich auch auf von der UBG während der Laufzeit des Vertrages eingespielte neue Versionen, Updates oder Upgrades der Leistungen. Die UBG ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Updates oder Upgrades jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung bzw. Aufrechterhaltung der vertragsgegenständlichen Leistung zwingend erforderlich ist.

 

§ 9 VERLAG

§ 9.1 VERTRAGSGEGENSTAND

(1) Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abzuwickeln, beginnend mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
(2) Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
(3) Platzierungswünsche sind ebenso wie Wünsche des Auftraggebers, die Anzeige in einer bestimmten Nummer oder in einer bestimmten Ausgabe zu veröffentlichen, für den Verlag unverbindlich. Der Verlag ist jedoch bemüht, sich nach den Wünschen des Auftraggebers zu richten. Als verbindlich werden Platzierungswünsche nur dann anerkannt, wenn diese schriftlich vom Verlag bestätigt wurden.
(4) Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

§ 9.2 DEFINITIONEN

„Anzeigenauftrag“ ist der Vertrag über die Veröffentlichung zum Zwecke der Werbung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden in einer Druckschrift.


Besondere Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Bei der Anlieferung von digitalen Druckvorlagen obliegt es dem Auftraggeber virenfreie, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.

§ 9.3 AUFLAGENMINDERUNG

(1) Aus einer Auflagenminderung kann - vorbehaltlich der Regelung in § 9.3 Abs.3 – nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die zugesicherte Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie

  • bei einer zugesicherten Auflage bis zu 5000 Exemplaren mindestens 20 v. H.,
  • bei einer zugesicherten Auflage bis zu 10000 Exemplaren mindestens 15 v. H.,
  • bei einer zugesicherten Auflage bis zu 50000 Exemplaren mindestens 10 v. H.,
  • bei einer zugesicherten Auflage über 50000 Exemplaren mindestens 5 v. H.
  • beträgt.

Eine Auflagenminderung aus Gründen des § 9.3 Abs. 4 bleibt unberücksichtigt. Als zugesicherte Auflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. 
(2) Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten kann.
(3) (Sondervorschrift bei Auflagenminderungen für Titel, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen) Abweichend von § 9.3 Abs. 1 berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Auflage (zugesicherte Auflage) von bis zu 50000 Exemplaren 10 v.H. und bei einer Auflage (zugesicherte Auflage) von über 50000 Exemplaren 5 v.H. überschreitet. Eine Auflagenminderung aus Gründen des § 9.3 Abs. 4 bleibt unberücksichtigt. Die der Zusicherung zugrundeliegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition der IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht vom Verlag eine absolute Auflagenzahl als Zusicherung in der jeweiligen Preisliste angegeben wurde. Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengenstaffel und für mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenunterschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres. Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder wenn dies nicht mehr möglich ist als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens 1.000 Euro beträgt.
(4) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient - hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.

§ 9.4 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

(1) Enthält die Anzeige Bestandteile, bei denen der Verlag befürchten muss, dass sie in der Öffentlichkeit Anstoß erregen, oder dass sie gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, können diese vom Verlag gestrichen werden, und zwar auch noch nach Annahme des Auftrags.
(2) Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigenaufträge abzulehnen bzw. zu sperren oder die entsprechenden Bestandteile zu streichen, wenn – deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt – deren Veröffentlichung für den Auftragnehmer wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere seine Werbemittel und die Websites, auf die das jeweilige Werbemittel verweist, so ausgestaltet sind, dass sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und insbesondere jugendschutz-, presse-, wettbewerbs-, datenschutz-, straf- und mediendienstrechtliche Vorschriften einhalten. Im Falle eines Verstoßes stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen ihm daraus entstehenden Kosten frei, bspw. Kosten für die Rechtsverteidigung.
(3) Kündigungen von Anzeigeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

§ 9.5 BESONDERE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Der Verlag der UBG liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
(2) Sofern die UBG mit Werbungsmittlern und Werbeagenturen zusammenarbeiten, sind diese verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages der UBG zu halten.
(3) Die Stornierung eines Auftrages ist bis zum Anzeigenschluss kostenfrei. Die Stornierung muss dem Verlag der UBG in Textform vorliegen. Bereits entstandene Kosten (bspw. Satzkosten, Portogebühren etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Stornierung eines Auftrages nach dem Anzeigenschlusstermin bzw. nicht rechtzeitigem Einreichen von Druckunterlagen wird eine Stornogebühr in Höhe von hundert (100) % des für die entsprechende Ausgabe beauftragten Auftragsvolumens in Rechnung gestellt.
(4) Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen.

 

§ 10 PRÄSENZVERANSTALTUNGEN

§ 10.1 BESONDERE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Die Teilnahmegebühr für Präsenzveranstaltungen ist der Ankündigung der Schulung zu entnehmen.
(2) Der dort genannte Betrag umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung und alle weiteren Leistungen der UBG im Rahmen der gebuchten Veranstaltung (wie z.B. Tagungsunterlagen, Pausengetränke etc.). Prüfungen sind nur dann in der Teilnahmegebühr enthalten, wenn diese nicht in Form von gesondert zu entrichtenden Prüfungsgebühren aufgeführt sind. Übernachtungs- und Reisekosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.

§ 10.2 ANMELDUNG

(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung der UBG ist online über die Webseite der UBG, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax möglich.
(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Soweit die Anmeldung für die gewünschte Veranstaltung berücksichtigt werden kann und die Präsenzveranstaltung noch über freie Plätze verfügt, erhält der Teilnehmer per E-Mail eine Anmeldebestätigung.
(3) Wird für die jeweilige Veranstaltung nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht, so hat die UBG gem. § 10.3 das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Kann die Anmeldung für die gewünschte Veranstaltung mangels freier Plätze nicht berücksichtigt werden, informiert die UBG den Teilnehmer hierüber und weist ggf. auf alternative Veranstaltungen oder Termine hin.
(5) Wurde die erforderliche Mindestteilnehmeranzahl der jeweiligen Veranstaltung erreicht, so versendet die UBG vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine Durchführungsbestätigung. Mit dieser Bestätigung wird dem Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung garantiert.
(6) Änderungen bezüglich der Anmeldedaten hat der Teilnehmer der UBG bis spätestens eine Woche vor Beginn der Präsenzveranstaltung mitzuteilen. Geht die Mitteilung später ein, hat der Teilnehmer ggf. hieraus entstehende Mehrkosten zu tragen.

§ 10.3 DURCHFÜHRUNG DER VERANSTALTUNG, RÜCKTRITT DURCH DIE UBG

(1) Die Veranstaltung wird von qualifizierten Referenten vorbereitet und durchgeführt. Der Teilnehmer hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem oder der angekündigten Referenten oder Referentin geleitet wird.
(2) Die UBG haftet nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen bzw. des Veranstaltungsinhalts, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der UBG oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die UBG leistet dem Teilnehmer ferner keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund seiner Teilnahme.
(3) Die UBG ist berechtigt, die Veranstaltung wegen Verhinderung des Referenten oder Schließung der Veranstaltungsräume räumlich und / oder zeitlich zu verlegen oder das Programm der Veranstaltung zu ändern. Die Rechte des Teilnehmers bei einer solchen Änderung sind in § 10.4 Abs. 3 geregelt.
(4) Kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche die UBG nicht zu vertreten hat (z. B. Verhinderung des Referenten, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Schließung der Veranstaltungsräume), ganz oder teilweise nicht stattfinden, ist die UBG berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
(5) Im Falle eines Rücktritts durch die UBG, wird dem Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern die UBG die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

§ 10.4 RÜCKTRITT DURCH DEN TEILNEHMER

(1) Der Teilnehmer ist berechtigt, von diesem Vertrag bis spätestens vier (4) Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurückzutreten. Die Erklärung ist schriftlich, per Telefax oder E-Mail gegenüber der UBG an folgende Kontaktdaten zu richten: Union Betriebs-GmbH, Egermannstraße 2, 53359 Rheinbach, Telefax 02226 802-111, E-Mail: info [at] ubg365.de. Ist der Rücktritt fristgerecht erfolgt, erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück.
(2) Geht eine Rücktrittserklärung später als vier (4) Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der UBG ein oder nimmt der Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teil, so hat die UBG Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung.
(3) Der Teilnehmer ist darüber hinaus bei einer wesentlichen Änderung von Zeit, Ort oder Inhalt der Veranstaltung berechtigt, innerhalb von einer Woche nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung von dem Vertrag zurückzutreten. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere dann vor, wenn die Veranstaltung nicht an dem angekündigten Tag oder in der angekündigten Stadt stattfindet. Der Wechsel eines Referenten stellt dagegen keine wesentliche Änderung dar. Im Fall des Rücktritts erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern die UBG die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.
(4) Gegebenenfalls bestehende gesetzliche Widerrufsrechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

§ 10.5 HAUSORDNUNG, ANREISE, UNTERKUNFT

(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hausordnung und Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltung stattfindet, sowie etwaige Rauchverbote zu beachten. Auf Wunsch wird die UBG diese dem Teilnehmer zusenden.
(2) Die Buchung einer etwaigen Anreise und Unterkunft hat der Teilnehmer selbst zu besorgen. Die UBG informiert den Teilnehmer auf Wunsch über Unterkunftsmöglichkeiten.

 

§ 11 SCHULUNGEN

§ 11.1 BESONDERE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Ist ein Online-Seminar kostenpflichtig, so ist die Teilnahmegebühr angegeben. Der dort genannte Betrag umfasst die Teilnahme an dem Online-Seminar sowie ggf. die Seminarunterlagen bzw. Präsentationen, welche den Teilnehmern nach Abschluss des Online-Seminars elektronisch zugeschickt werden können.
(2) Flug-, Bahn-, Taxi- und Hotelkosten sowie Spesen des Referenten werden durch die UBG in Höhe der nachfolgend genannten Richtwerte verauslagt und sodann gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet.

a) Fahrtkosten: Hin- und Rückreise mit der Deutschen Bahn, 2. Klasse oder 0,30 EUR zuzüglich Umsatzsteuer pro Übernachtung.
b) Kosten für Übernachtungen bis zu einem Höchstbetrag von 130,00 EUR inklusive Frühstücks einschließlich Umsatzsteuer pro Übernachtung.

§ 11.2 INHOUSE-SCHULUNGEN

§ 11.2.1 Vertragsgegenstand

(1) Der Umfang der von der UBG zu erbringenden Schulungsleistungen, ergibt sich aus dem Angebot bzw. der jeweiligen Einzelvereinbarung.
(2) Die UBG ist berechtigt, die Leistung wahlweise durch Dritte oder eigene Mitarbeiter (Referenten) zu erbringen.

§ 11.2.2 Durchführung der Inhouse-Schulung

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten, benötigter Technik (Beamer, Flip-Chart, Metaplanwand, Moderatorenkoffer etc.) und sorgt für die Einladung der Teilnehmer.
(2) Die UBG ist verantwortlich für die Erstellung und Zusendung der Schulungsunterlagen. Die Kosten für die Erstellung sowie den postalischen Versand der Schulungsunterlagen, sind im ausgewiesenen Angebotspreis inkludiert und werden vom Auftraggeber übernommen.
(3) Die finale Teilnehmerzahl und die Anzahl der benötigten Schulungsunterlagen, sind der UBG bis sieben (7) Werktrage vor Beginn der Schulung mitzuteilen.
(4) Die Auswahl der Referenten obliegt der UBG. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Referenten.
(5) Die UBG übernimmt keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund der Inhouse-Schulung.

§ 11.2.3 Rücktritt

(1) Die UBG ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Inhouse-Schulung aus Gründen, welche die UBG nicht zu vertreten hat (z.B. Verhinderung des Referenten) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.
(2) Im Falle eines Rücktritts durch die UBG erhält der Auftraggeber eine bereits gezahlte Vergütung zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern die UBG die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.
(3) Der Aufraggeber ist berechtigt, von diesem Vertrag bis spätestens vier (4) Wochen vor Beginn der Inhouse-Schulung zurückzutreten. Finden an mehreren Tagen Schulungen statt, so wird zur Berechnung der Frist nach Satz 1 der erste Schulungstermin zugrunde gelegt. Als Folge des fristgerechten Rücktritts, wird dem Auftraggeber eine bereits gezahlte Vergütung zurückerstattet. Geht die Erklärung des Rücktritts nicht innerhalb der Frist nach Satz 1 bei der UBG ein, so hat der Auftraggeber bei einer Absage bis fünfzehn (15) Kalendertage vor Schulungsbeginn pauschal fünfzig (50) Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Bei einer Absage ab vierzehn (14) Tagen vor Schulungsbeginn oder bei fehlender Übermittlung der Absage, sind hundert (100) Prozent der vereinbarten Vergütung vom Auftraggeber zu entrichten. Die Erklärung des Rücktritts ist schriftlich, per Telefax oder E-Mail gegenüber der UBG an folgende Kontaktdaten zu richten: Union Betriebs-GmbH, Egermannstraße 2, 53359 Rheinbach, Telefax 02226 802-111, E-Mail: info [at] ubg365.de. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der UBG durch den Rücktritt ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 11.3 ONLINE-SCHULUNGEN

§ 11.3.1 Anmeldung

(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Online-Seminar ist online über die Webseite der UBG, über das Online-Schulungsportal (z. B. Teams) oder per E-Mail möglich.
(2) Bei seiner Anmeldung erhält der Teilnehmer per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit den von ihm gemachten Angaben. Eingabefehler können jederzeit per E-Mail an info [at] ubg365.de korrigiert werden.
(3) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Soweit die Anmeldung für das gewünschte Online-Seminar berücksichtigt werden kann, erhält der Teilnehmer per E-Mail eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung erfolgt spätestens zwei (2) Wochen vor Beginn des Online-Seminars, es sei denn, die Anmeldung des Teilnehmers ist später eingegangen. Durch den Zugang der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der UBG zustande.

§ 11.3.2 Durchführung der Veranstaltung, Rücktritt durch die UBG

(1) Für die Teilnahme an dem Online-Seminar benötigt der Teilnehmer einen Computer mit Internetanschluss, der die jeweiligen Systemanforderungen erfüllt. Der Teilnehmer ist für das Vorhandensein dieser technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich.
(2) Die UBG wird dem Teilnehmer rechtzeitig vor Beginn des gebuchten Online-Seminars die Zugangsdaten für die Lernplattform an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse zusenden. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden.
(3) Die Online-Seminare werden von qualifizierten Referenten vorbereitet und durchgeführt.
(4) Der Teilnehmer hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass das Live-Online-Seminar von dem oder der angekündigten Referenten/in geleitet wird.
(5) Die UBG haftet nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Seminarunterlagen bzw. des Seminarinhalts, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der UBG oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die UBG leistet dem Teilnehmer ferner keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund seiner Teilnahme.
(6) Die UBG ist berechtigt, das Online-Seminar wegen Verhinderung des Referenten oder einer zu geringen Teilnehmeranzahl abzusagen, zeitlich zu verlegen oder das Programm des Online-Seminars zu ändern. Die Rechte des Teilnehmers bei einer solchen Änderung sind in § 11.3.3  Abs. 3 geregelt.
(7) Kann ein Online-Seminar aus Gründen, welche die UBG nicht zu vertreten hat (z. B. Verhinderung des Referenten), ganz oder teilweise nicht stattfinden, ist die UBG berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
(8) Im Falle eines Rücktritts durch die UBG, wird dem Teilnehmer bei einem kostenpflichtigen Online-Seminar seine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern die UBG die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

§ 11.3.3 Rücktritt durch den Teilnehmer bei kostenpflichtigen Online-Seminaren

(1) Der Teilnehmer ist bis zu zwei (2) Wochen vor Beginn des Online-Seminars berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Erklärung ist schriftlich, per Telefax oder E-Mail gegenüber der UBG an folgende Kontaktdaten zu richten: Union Betriebs-GmbH, Egermannstraße 2, 53359 Rheinbach, Telefax 02226 802-111, E-Mail: info [at] ubg365.de.
(2) Geht eine Rücktrittserklärung später als zwei (2) Wochen vor Beginn des Online-Seminars bei der UBG ein oder nimmt – ohne entsprechende Erklärung – weder der Teilnehmer noch ein benannter Ersatzteilnehmer an dem Live-Online-Seminar teil, so hat die UBG Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung.
(3) Der Teilnehmer ist darüber hinaus bei einer wesentlichen Änderung von Zeit oder Inhalt des Online-Seminars berechtigt, innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung von dem Vertrag zurückzutreten. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere dann vor, wenn die Veranstaltung nicht an dem angekündigten Tag stattfindet. Der Wechsel eines Referenten stellt dagegen keine wesentliche Änderung dar. Im Fall des Rücktritts erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern die UBG die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.
(4) Gegebenenfalls bestehende gesetzliche Widerrufsrechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

 

§ 12 BERATUNG UND EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

§ 12.1 Vertragsgegenstand

(1) Die UBG erbringt für den Auftraggeber die Erbringung von Leistungen eines Datenschutzbeauftragten oder der einmaligen Beratung nach Maßgabe eines Dienstvertrages und der jeweiligen Definition der beauftragten Leistungen.
(2) Der Auftraggeber benennt den Auftragnehmer als externer Datenschutzbeauftragter und setzt eine entsprechende Meldung an die jeweils zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ab.

§ 12.2 Besondere Pflichten des Auftragnehmers

(1) Die UBG stellt sicher, dass die von ihm als Berater eingesetzten Personen über die von der Datenschutz-Grundverordnung geforderte Sach- und Fachkunde verfügen.

§ 12.3 Verpflichtung auf den Datenschutz und zur Vertraulichkeit

(1) Alle Berater, die seitens der UBG im Rahmen dieser Vereinbarung eingesetzt werden, haben sich gegenüber der UBG auf die Wahrung des Datenschutzes und zur Vertraulichkeit verpflichtet.

§ 12.4 Besondere Mitwirkungspflichten

(1) Die Bereitstellung der Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen gehört ausdrücklich zu den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
(2) Der Auftraggeber stellt der UBG die Informationen bereit, die für eine datenschutzrechtliche Bewertung erforderlich sind.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für datenschutzrechtliche Bewertungen, soweit sie auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen.
(4) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer im Fall von Auskunftsersuchen von Behörden oder Betroffenen unverzüglich alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Auskunftserteilung erforderlich sind. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Ermittlung, welche Informationen erforderlich sind.
(5) Erlangt der Auftraggeber Kenntnis von Datenschutzverletzungen in seinem Unternehmen, so informiert er den Auftragnehmer unverzüglich und stellt ihm alle Informationen zur Verfügung, die zur Bearbeitung der Datenschutzverletzung erforderlich sind. Der Auftraggeber ist sich der gesetzlichen Meldefrist für Datenschutzverletzungen und die damit verbundene Frist von 72 Stunden ab Kenntnis bewusst.

§ 12.5 Unterlagen

(1) Die im Rahmen der Vertragserfüllung von der UBG erstellten und dem Kunden zur Verfügung gestellten Dokumente und Vorlagen können zu eigenen Zwecken zur Einhaltung des Datenschutzes beim Kunden auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses von dem Kunden weiterverwendet werden.

§ 12.6 Besondere Zahlungsmodalitäten

(1) Kosten wegen eventueller Pflichten des Auftraggebers zur Veröffentlichung und / oder zur Benachrichtigung von Betroffenen bei Datenverlusten (“Data Breach”) oder vergleichbare andere Kosten sind in jedem Fall durch den Auftraggeber zu tragen.