Europäischer Gerichtshof erklärt Datentransfer in die USA größtenteils für ungültig!

22.07.2020

Der Europäische Gerichtshof hat das Privacy Shield für ungültig erklärt! Was das bedeutet und warum wir als Dienstleister trotzdem die richtige Wahl sind...

Erneut hat uns der Europäische Gerichtshof mit einer Aufsehen erregenden aktuellen Entscheidung (EuGH, 16.07.2020 – C-311/18) vor neue Herausforderungen gestellt.

Der EuGH hat nämlich das sogenannte „Privacy-Shield“ für unwirksam erklärt. Damit hat er dem Datentransfer zwischen der EU und den USA größtenteils die Grundlage entzogen. Informationen über europäische Verbraucher seien auf US-Servern nicht vor dem Zugriff dortiger Behörden und Geheimdienste geschützt, so der Richter.

Die US-Behörden hätten zu weitgehende Prüfungsrechte, die Datenzugriffe bei Nicht-US-Bürgern auch ohne richterlichen Beschluss und ohne Rechtsschutz erlaubten. Aus diesem Grunde sei ein Schutzniveau, das dem der Datenschutz-Grundverordnung entspreche, nicht gewährleistet.

Der Datenverkehr zwischen den USA und der EU ist deshalb in den meisten Fällen rechtswidrig. 

Das betrifft insbesondere die großen Anbieter wie z. B. Google, Facebook, Amazon, Amazon-Cloud, Dropbox, aber auch Tracking- und Newsletter-Anbieter, wenn Daten von EU-Bürgern auf Servern mit dem Standort USA gespeichert werden. Nur wenn die sogenannten Standardvertragsklauseln bei vergleichbarem Schutzniveau eingehalten werden, dürfen noch Daten von EU-Bürgern in Staaten außerhalb von Europa verarbeitet werden. Ob das aufgrund der US-Gesetze möglich ist, ist nach dem Urteil des EuGHs fraglich.

 

Was bedeutet das Urteil für die Praxis?

Wie so oft im Bereich Datenschutz herrscht nach dem Urteil des EuGHs zum Privacy-Shield eine große Rechtsunsicherheit.

Bei Beratungsbedarf zum Thema kommen Sie gerne auf uns zu!